„Vom Alltagsfisch zur bedrohten Art – der Aal kämpft ums Überleben“
Einst war der Europäische Aal in fast jedem Fluss zu finden, heute gilt er als vom Aussterben bedroht. Trotz Warnungen von Forschenden und Naturschutzverbänden wird er weiter gefangen – selbst während seiner Wanderungen. Studien zeigen: Die Bestände erholen sich nicht. Experten fordern ein konsequentes Fischereiverbot, damit der Aal eine Überlebenschance hat.
08.09.2025
Der Europäische Aal zählte einst zu den häufigsten Fischen in europäischen Süßgewässern. Heute ist er offiziell vom Aussterben bedroht: Seine Population ist dramatisch geschrumpft, in der Nordsee kommt nur noch etwa ein Prozent der ursprünglichen Menge an Glasaalen an. Um auf diese Bedrohung hinzuweisen, wurde der Aal 2025 zum „Fisch des Jahres“ gewählt. Besseren Schutz brachte ihm das jedoch nicht, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Valeska Diemel, Fischerei-Expertin beim BUND: „Der Internationale Rat für Meeresforschung rät eindeutig: Keine Fischerei auf Aal, auch nicht für den Besatz von Gewässern oder Aquakulturen.“ Dennoch darf er in den meisten europäischen Ländern – entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen und obwohl er vom Aussterben bedroht ist – weiterhin gefangen werden, sowohl kommerziell als auch in der Freizeitfischerei.
Aalpopulationen haben sich nicht erholt
Eine aktuelle schwedische Studie bestätigt den drastischen Rückgang der Aalbestände in den letzten 30 bis 35 Jahren in der gesamten Ostsee, im Kattegat und in der südlichen Nordsee. Diemel: „Die Studie widerlegt die Behauptung, die Aalpopulation habe sich stabilisiert. Sie zeigt, wie Fischereidaten fehlinterpretiert werden und dass die EU-Vorschriften keine Erholung des Aals bewirkt haben.“
Seit 2023 gilt in der Europäischen Union eine sechsmonatige Schonzeit für die Aal-Fischerei im Meer, um den Aalen die Wanderung zu ihren Laichgründen im Atlantik zu ermöglichen, ohne in Netzen oder an Angeln zu sterben. In der deutschen Nordsee gilt das Fangverbot vom 1. September 2025 bis 28. Februar 2026, in der Ostsee europaweit vom 15. September 2025 bis 15. März 2026. Die Freizeitfischerei im Meer ist verboten.
Aal braucht Schutz
Diemel: „Die Regelung greift zu kurz, da das Fangverbot nicht in Binnengewässern gilt, wo Aale für Besatzmaßnahmen ausgesetzt und wieder gefangen werden. Die Schonzeit umfasst nicht die Hauptwanderungszeit, die den August einschließen müsste. Diesen Monat hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bewusst ausgenommen – ein Zugeständnis an die Fischerei auf Kosten des Aals.“
Um den Aal zu retten, muss mehr getan werden: Flüsse müssen durchgängig werden, die negativen Auswirkungen der Wasserkraft reduziert und die Wasserqualität muss verbessert werden. Diese Schritte sind komplex und teuer, während ein Fischereiverbot schnell umsetzbar und wirkungsvoll wäre.
Diemel: „Die Fischerei auf eine bedrohte Art kann nie nachhaltig sein. Die Bundesregierung muss mutig handeln und die Fischerei endlich verbieten.“