Soziales

Zum Weltkindertag: Kinderrechte verfassungsrechtlich absichern

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist längst überfällig. Studien aus der psychologischen Forschung belegen eindeutig: Kinder entwickeln sich psychisch, sozial und kognitiv besser, wenn ihre Rechte systematisch anerkannt und rechtlich abgesichert sind. Anlässlich des Weltkindertags am 20.09.2025 legt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ein Positionspapier vor. Darin fordert er, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.

19.09.2025

Zum Weltkindertag: Kinderrechte verfassungsrechtlich absichern

Nur ein klarer verfassungsrechtlicher Rahmen könne die in Artikel 3 der seit 1992 in Deutschland gültigen UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung nachhaltig sichern.

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Jedes Kind hat Anspruch auf Freiheit, Gleichheit, Bildung, Gesundheit und Fürsorge. Daraus ergibt sich für den BDP eine zentrale Forderung an die Bundespolitik: Kinderrechte müssen eigenständig im Grundgesetz verankert werden. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Rechte gehen über die elterliche Verantwortung hinaus. Ein bloßer Verweis auf „Elternrechte“ reicht nicht aus und widerspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Daher plädiert der Verband für eine Erweiterung von Artikel 6 Grundgesetz, in der Kindeswohl, Beteiligung und Entwicklungsschutz ausdrücklich verankert werden.

Notwendig ist eine altersgerechte gesetzliche Verankerung des Rechts auf Partizipation und Mitsprache für Kinder und Jugendliche. Denn Teilhabe gilt in der psychologischen Forschung als wichtiger Schutz- und Resilienzfaktor. Frühzeitige Mitbestimmung stärkt Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit – Eigenschaften, die in Zeiten von Krisen und Umbrüchen entscheidend für eine gelingende Lebensgestaltung im Erwachsenenalter sein können. Neben der rechtlichen Absicherung braucht es daher auch eine staatliche Verpflichtung, entsprechende Strukturen für Beteiligung zu schaffen, beginnend bereits in der frühkindlichen Bildung.

Psychische Gesundheit muss ausdrücklich Teil des staatlichen Förderauftrags für Kinder und Jugendliche sein. Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf bestmögliche Entwicklung – dazu gehört auch die seelische Stabilität. Der Staat ist daher verpflichtet, Kinder vor Vernachlässigung, Gewalt oder fehlendem Zugang zu Therapie zu schützen und ihre Rechte gesetzlich abzusichern. Nur eine klare Verankerung im Grundgesetz stärkt den Anspruch auf psychosoziale Versorgung und den Zugang zu passenden Hilfsangeboten.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz stärkt die psychische Stabilität und damit die gesunde Entwicklung junger Menschen. Kinder sind die Gesellschaft von morgen – nur wenn sie frühzeitig die nötigen Grundlagen erhalten, können sie künftige Herausforderungen meistern. Ihre Rechte zu sichern, ist daher eine zentrale Investition in die Zukunft. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention bereits ratifiziert, nun gilt es, diesem Bekenntnis durch eine gesetzliche Verankerung auch Taten folgen zu lassen.

Quelle: UD/pm
 

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