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Klimaschutz an der Grenze: Europa kassiert ab jetzt für CO₂-Importe

Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism der EU in seine entscheidende Phase: Importeure von Stahl, Zement, Aluminium und anderen Kohlendioxid-intensiven Produkten müssen erstmals Emissionszertifikate kaufen. Die neue Klimaabgabe soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit schwächeren Umweltstandards verlagern – und provoziert bereits internationale Spannungen.

15.01.2026

Klimaschutz an der Grenze: Europa kassiert ab jetzt für CO₂-Importe

Mit dem Jahreswechsel beginnt für die europäische Klimapolitik ein neues Kapitel. Der Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, wechselt von der Testphase in den Echtbetrieb. Was seit Oktober 2023 nur gemeldet werden musste, kostet nun Geld: Wer Kohlendioxid-intensive Waren in die EU importiert, muss für die bei der Produktion entstandenen Emissionen zahlen.

Der CBAM erfasst zunächst sechs Sektoren, die besonders viel Treibhausgas ausstoßen und dem Risiko der Produktionsverlagerung ausgesetzt sind: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität. Die graduelle Einführung ist abgestimmt mit dem Auslaufen der kostenlosen Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel, um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen.

Das Prinzip ist simpel, die Umsetzung komplex: Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am durchschnittlichen Auktionspreis der EU-Emissionshandelszertifikate orientiert. Dieser liegt aktuell bei etwa 70 bis 100 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Die Kosten hängen direkt von den Emissionen ab, die bei der Herstellung der importierten Güter entstanden sind. Wer nachweisen kann, dass in seinem Herkunftsland bereits ein Kohlendioxid-Preis gezahlt wurde, kann diesen anrechnen lassen.

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Die EU-Kommission hat den Mechanismus im Rahmen des zweiten Omnibus-Pakets vereinfacht. Eine neue Mengengrenze befreit Importeure, die pro Jahr nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-erfasster Waren in die EU bringen, von der Abgabepflicht. Wasserstoff und Elektrizität sind von dieser Vereinfachung ausgenommen. Zudem wurde die Anforderung gesenkt, dass Importeure am Ende jedes Quartals nur noch 50 statt zuvor 80 Prozent der Emissionszertifikate für ihre bisherigen Jahresimporte vorhalten müssen.

Die Vereinfachungen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Nach Schätzungen der EU-Kommission dürften rund 90 Prozent der Importeure durch die neue Schwelle von der Zahlungspflicht ausgenommen werden, wenn das System vollständig greift. Die Kontrollen konzentrieren sich damit auf größere Akteure und risikoreichere Importe.

Für Hersteller außerhalb der EU bedeutet der CBAM erheblichen Aufwand. Sie müssen ihre Produktionsemissionen nach vorgegebenen Methoden berechnen und verifizieren lassen.

Nur überprüfte Emissionsdaten werden für die CBAM-Compliance akzeptiert. Für komplexe Waren, die mehrere Vorprodukte mit eigenen Emissionswerten enthalten, führte die EU-Kommission ab Juli 2024 eine 80/20-Regel ein: Mindestens 80 Prozent der gemeldeten Emissionen müssen auf tatsächlichen Daten der vorgelagerten Produzenten basieren, maximal 20 Prozent dürfen auf Standardwerten beruhen.

Die erste Abrechnung steht im September 2027 an und deckt alle Importe aus dem Jahr 2026 ab. Ab Februar 2027 werden CBAM-Zertifikate über eine zentrale EU-Plattform verkauft. Importeure oder ihre indirekten Zollvertreter, die mehr als die 50-Tonnen-Schwelle importieren, müssen sich vorab als autorisierte CBAM-Deklaranten registrieren lassen.

International stößt der Mechanismus auf geteiltes Echo. Die USA haben die EU aufgefordert, das Gesetz zurückzuziehen. Bei einem Besuch von US-Energieminister Chris Wright in Brüssel im Oktober argumentierte Washington, das Gesetz schaffe massive Handelshemmnisse zwischen den transatlantischen Partnern. Auch China, Indien, Russland und Südafrika kritisieren den CBAM als protektionistisch und stellen seine Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation in Frage.

Die EU verteidigt den Mechanismus als Klimaschutzmaßnahme, nicht als Handelsbarriere. Tatsächlich zeigt die Regelung bereits Wirkung: China hat sein Emissionshandelssystem auf neue Sektoren ausgeweitet und wird statt intensitätsbasierter eine absolute Obergrenze für Emissionen einführen, unter anderem wegen des CBAM. Auch Indien und die Türkei arbeiten an eigenen Emissionshandelssystemen, um die Einnahmen im eigenen Budget zu behalten. Brasilien, Indonesien, Taiwan, Vietnam, Malaysia und Serbien erwägen ebenfalls die Einführung eigener Kohlendioxid-Preismechanismen.

Ägypten ist das erste Land, das eine CBAM-Ausnahme bei der EU beantragt hat. Kairo arbeitet an einer eigenen nationalen Kohlendioxid-Steuer, um die lokale Industrie vor dem CBAM der EU zu schützen, und weist darauf hin, dass die Eisen- und Stahlindustrie 74 Prozent der finanziellen Auswirkungen der Kohlendioxid-Steuer tragen könnte.

Die EU-Kommission erwartet bis 2028 Einnahmen von etwa 1,5 Milliarden Euro aus dem CBAM. Im Dezember kündigte sie einen temporären Dekarbonisierungsfonds an, der aus diesen Einnahmen gespeist werden soll und Unternehmen bei der Umsetzung helfen soll. Kritiker sehen darin das Ergebnis intensiver Lobbyarbeit etablierter Industrieakteure, die eine Rückerstattung der Kohlendioxid-Kosten für exportierte Waren gefordert hatten.

Bis Ende 2025 plant die Kommission eine umfassende Überprüfung der CBAM-Gesetzgebung. Anfang 2026 könnte ein neuer Legislativvorschlag folgen, der den Anwendungsbereich möglicherweise auf zusätzliche Sektoren und nachgelagerte Produkte ausweitet, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen. Eine Ausweitung des CBAM wird jedoch frühestens 2027 in Kraft treten.

Der CBAM ist mehr als eine Klimaabgabe. Er ist ein handelspolitisches Instrument, das die Spielregeln der Weltwirtschaft neu definiert. Ob er sein Ziel erreicht – die Verlagerung von Emissionen zu verhindern und weltweite Klimaschutzanstrengungen anzustoßen – wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Quelle: UD
 

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