GHG Protocol veröffentlicht erstmals globalen Standard zur Bilanzierung von Emissionen und CO₂-Entnahmen im Landsektor durch Unternehmen
Der neue Standard schafft einen weltweit anerkannten Maßstab zur Erfassung landwirtschaftlicher Klimaauswirkungen. Unternehmen können künftig sowohl natürliche als auch technologische CO₂-Entnahmen in ihren Scope-1- und Scope-3-Bilanzen berücksichtigen, sofern strenge Integritätskriterien eingehalten werden. Eine „Request for Information“ soll zeitnah zusätzliche Stakeholder-Beiträge zur künftigen Bilanzierung von Waldkohlenstoff einholen.
25.02.2026
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) hat kürzlich den Land Sector and Removals (LSR) Standard veröffentlicht. Damit liegt erstmals ein globaler Standard vor, mit dem Unternehmen Treibhausgasemissionen und CO₂-Entnahmen aus landwirtschaftlicher Flächennutzung sowie aus neuen Technologien zur CO₂-Abscheidung – etwa Direct Air Capture oder geologische Speicherung fossilen Kohlenstoffs – systematisch erfassen können.
Landwirtschaft und Landnutzungsänderungen verursachen rund ein Viertel der weltweiten Emissionen. Bislang fehlte Unternehmen jedoch eine belastbare Methode, um Emissionen und CO₂-Entnahmen aus diesem Bereich vollständig zu bilanzieren. Der neue LSR-Standard schließt diese Lücke, indem er klare Anforderungen für die unternehmerische Klimabilanzierung im Landsektor definiert und zugleich strenge Sicherungsmechanismen für die Anrechnung von CO₂-Entnahmen – sowohl natürlichen als auch technologischen – etabliert.
„Einer der größten blinden Flecken in der unternehmerischen CO₂-Bilanzierung war bislang der Landsektor. Dieser Standard reduziert diese Unsicherheit erheblich, indem er einen weltweit anerkannten Maßstab schafft, um landwirtschaftliche Auswirkungen mit derselben Strenge zu messen wie Energieverbräuche“, sagte Dominic Waughray, Executive Vice President beim World Business Council for Sustainable Development. Er betonte zugleich, dass sich der Standard mit wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten weiterentwickeln werde.
Der LSR-Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gibt Unternehmen damit ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung. Entwickelt wurde er in einem fünfjährigen, transparenten und inklusiven Prozess unter Beteiligung von Unternehmen, Regierungen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Mehr als 300 externe Fachleute wirkten als Reviewer mit, 96 Unternehmen testeten den Standard in Pilotprojekten. Über 4.000 öffentliche Kommentare flossen in die Überarbeitung ein.
Klimamodelle zeigen, dass sowohl tiefgreifende Emissionsminderungen als auch CO₂-Entnahmen notwendig sind, um die globalen Klimaziele zu erreichen. Die Berichterstattung über Entnahmen im Unternehmensinventar bleibt freiwillig, doch der Standard stellt sicher, dass nur qualitativ hochwertige und überprüfbare Maßnahmen angerechnet werden. Anforderungen an bessere Datenqualität, vollständige Lebenszyklusbetrachtungen und Transparenz über langfristige Speicherung sollen eine verlässliche Fortschrittsmessung ermöglichen.
Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten im Landsektor – sei es im eigenen Betrieb oder entlang der Wertschöpfungskette – müssen den LSR-Standard anwenden, um den freiwilligen Rahmenwerken des GHG Protocol zu entsprechen. Der Standard richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie an Produzenten, Einkäufer und Händler landwirtschaftlicher Produkte.
„Der Land Sector and Removals Standard ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die ihren Weg zu Net-Zero ernsthaft verfolgen“, sagte Craig Hanson vom World Resources Institute. „Der wissenschaftsbasierte Rahmen gibt Unternehmen verlässliche Methoden an die Hand, um Fortschritte nachzuweisen und glaubwürdig zu kommunizieren.“
Zugleich ist der LSR-Standard der erste GHG-Protocol-Standard mit verbindlichen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Scope-3-Emissionen. Dadurch können Unternehmen ihre Lieferketten gezielt einbinden, Emissionen senken und CO₂-Entnahmen ausweiten. Wenn Herkunft und Anbauorte von Produkten bekannt sind, lassen sich Klimavorteile einzelnen Betrieben zuordnen – Doppelzählungen und Greenwashing sollen so vermieden werden.
Zwei besonders komplexe Themen wurden dem unabhängigen Standards Board zur gesonderten Prüfung vorgelegt: landwirtschaftliche Verlagerungseffekte („Leakage“) und die Bilanzierung von Waldkohlenstoff.
Bei Leakage müssen Unternehmen mit hohem Risiko entsprechende Effekte erfassen und getrennt ausweisen.
Die Bilanzierung von Waldkohlenstoff wird hingegen vorerst nicht Bestandteil des Standards sein. Aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Unsicherheiten soll zunächst eine weitere Konsultation stattfinden. Unternehmen, die entsprechende Angaben machen, sollen ihre Methodik transparent offenlegen. Eine spätere Aktualisierung des Standards ist geplant.
Der LSR-Standard definiert Anforderungen an die Bilanzierung und Berichterstattung von Unternehmensinventaren. Weitere Programme, etwa Zielsetzungsinitiativen, können zusätzliche spezifische Vorgaben ergänzen.
Eine begleitende Leitlinie (Guidance) soll im Laufe des Jahres erscheinen. Gemeinsam sollen Standard und Leitfaden die Glaubwürdigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der unternehmerischen Klimaberichterstattung stärken, indem Emissionen und Senken aus landwirtschaftlicher Landnutzung systematisch berücksichtigt werden.