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Die versteckten Klimasünden in der Lieferkette – Teil 2

Scope 3-Kategorien machen bis zu 90 Prozent der Unternehmensemissionen aus – doch ausgerechnet die universell relevanten Kategorien Betriebsabfälle, Dienstreisen und Mitarbeiterpendeln werden systematisch unterschätzt. Teil 2 behandelt Scope 3.5 bis 3.7.

27.01.2026

Die versteckten Klimasünden in der Lieferkette – Teil 2

Wenn Unternehmen ihre Klimabilanz aufstellen, konzentrieren sie sich meist auf das Offensichtliche: den Treibstoffverbrauch der eigenen Fahrzeugflotte, den Stromverbrauch der Produktionsanlagen. Doch die wahren Hebel für Emissionsreduktionen liegen woanders. Nach dem Greenhouse Gas Protocol, dem weltweit führenden Standard für Treibhausgasbilanzen, entfallen durchschnittlich 70 bis 90 Prozent der Unternehmensemissionen auf Scope 3 – jene indirekten Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen. Besonders drei Kategorien betreffen nahezu jedes Unternehmen, werden aber in ihrer Bedeutung häufig unterschätzt: Betriebsabfälle, Geschäftsreisen und das tägliche Pendeln der Beschäftigten.

Die Herausforderung liegt auf der Hand. Während Scope 1 und Scope 2, also die direkten Emissionen und jene aus eingekaufter Energie, relativ einfach zu berechnen sind, beginnt bei Scope 3 die eigentliche Komplexität. Hier geht es um Emissionen, die nicht im eigenen Unternehmen entstehen, aber durch dessen Geschäftstätigkeit verursacht werden. Das Problem: Viele Firmen verfügen schlicht nicht über die notwendigen Daten, um diese Emissionen präzise zu erfassen. Studien zeigen, dass über 90 Prozent der Unternehmen ihre Emissionen nicht akkurat messen können, insbesondere wenn es um Scope 3 geht.

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Die drei Kategorien 3.5 bis 3.7 des Greenhouse Gas Protocol – Betriebsabfälle, Geschäftsreisen und Mitarbeiterpendeln – haben einen entscheidenden Vorteil: Sie lassen sich mit vertretbarem Aufwand erfassen und bieten gleichzeitig erhebliche Reduktionspotenziale. Bei der Abfallbehandlung durch Dritte, kategorisiert als Scope 3.5, geht es um alle Emissionen, die bei der Entsorgung von Betriebsabfällen entstehen. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung: Wenn ein Unternehmen eine eigene Abfallverbrennung betreibt, gehört diese zu Scope 1. Werden hingegen externe Entsorger beauftragt, fallen die Emissionen unter Scope 3. Die Art der Behandlung spielt eine wesentliche Rolle für die Klimabilanz: Deponierung, Recycling, Verbrennung oder Kompostierung haben jeweils unterschiedliche Emissionsfaktoren.

Das Greenhouse Gas Protocol sieht drei Methoden zur Berechnung vor, die sich in ihrer Datenqualität unterscheiden. Die präziseste, aber selten erreichbare Methode ist die lieferantenspezifische Erfassung, bei der der Entsorgungsbetrieb direkt die Scope 1 und Scope 2 Emissionen für die behandelte Abfallmenge mitteilt. In der Praxis kommt meist die zweite Methode zum Einsatz: Unternehmen stellen eine Abfallbilanz auf, kategorisieren ihre Abfallarten und wählen aus Emissionsdatenbanken die entsprechenden Faktoren aus. Industrieabfälle, Elektroschrott, Mineralölabfälle – jede Fraktion hat spezifische Emissionswerte je nach Behandlungsmethode. Besonders kritisch sind Kältemittel und fluorierte Kohlenwasserstoffe aus Klima- und Kälteanlagen. Sie besitzen ein vielfach höheres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid.

Wenn gar keine detaillierten Daten verfügbar sind, bleibt die dritte Option: die Schätzung auf Basis von Durchschnittswerten. Diese Methode ist besser als keine Bilanzierung, sollte aber nur übergangsweise genutzt werden. Die Faustregel: Macht eine Kategorie mehr als fünf Prozent der Gesamtemissionen aus oder besteht eine starke Einflussmöglichkeit des Unternehmens, sollte die Datenqualität kontinuierlich verbessert werden.

Bei Geschäftsreisen, Scope 3.6, zeigt sich ein ähnliches Bild. Obwohl die Digitalisierung und vermehrte Online-Meetings die Reisetätigkeit reduziert haben, bleiben Dienstreisen ein relevanter Emissionsfaktor. Flugreisen dominieren dabei oft die Bilanz, gefolgt von Bahnreisen und Mietwagenfahrten. Optional können auch Hotelübernachtungen einbezogen werden – und das sollten sie, denn gerade in Ländern mit intensiver Klimatisierung tragen sie erheblich zur Bilanz bei. Eine Übernachtung in Ägypten schlägt mit etwa 75 Kilogramm CO₂-Äquivalenten zu Buche, in Deutschland sind es nur 19 Kilogramm.

Wichtig ist die klare Abgrenzung: Firmeneigene oder geleaste Fahrzeuge gehören nicht zu Scope 3.6. Der Kraftstoffverbrauch eigener Fahrzeuge fällt unter Scope 1, der Stromverbrauch elektrischer Firmenfahrzeuge unter Scope 2, geleaste Fahrzeuge werden separat unter „Leased Assets“ erfasst. Auch hier bietet das Greenhouse Gas Protocol drei Berechnungsmethoden: die kraftstoffbasierte Methode, bei der die tatsächlich verbrannte Treibstoffmenge erfasst wird, die distanzbasierte Methode, die mit Personenkilometern rechnet, und die ausgabenbasierte Methode, die über die Reisekosten in Euro hochrechnet.

Die Praxis zeigt: Die meisten Unternehmen nutzen die distanzbasierte Methode. Sie sammeln Daten aus Reisekostenabrechnungssystemen und berechnen anhand der zurückgelegten Kilometer die Emissionen. Bei großen Unternehmen mit vielen Reisenden reicht oft eine Stichprobe von mindestens zehn Prozent, um auf die Gesamtemissionen hochzurechnen. Die ausgabenbasierte Methode über Euro-Beträge ist die ungenaueste Option und sollte nur im ersten Bilanzierungsjahr verwendet werden.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimensionen: Ein Interkontinentalflug von München nach Washington verursacht in der Economy-Klasse rund 900 Kilogramm CO₂-Äquivalente pro Person. Das klingt nach viel – wird aber von einer anderen Kategorie weit übertroffen: dem täglichen Pendeln der Beschäftigten.

Scope 3.7, das Pendeln der Mitarbeiter zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, erweist sich häufig als unterschätzter Emissionsfaktor. Wenn zwölf Beschäftigte mit einem Diesel-PKW täglich 15 Kilometer zur Arbeit fahren und dies an 130 Arbeitstagen im Jahr tun, summiert sich das auf knapp zehn Tonnen CO₂-Äquivalente – mehr als das Zehnfache eines einzelnen Interkontinentalflugs. Bundesweite Studien zeigen ein ernüchterndes Bild: 63 Prozent der deutschen Arbeitnehmer fahren mit dem eigenen PKW zur Arbeit, meist alleine. Die Arbeitswege werden zudem länger.

Die Erfassung des Pendelverhaltens erfordert Mitarbeiterbefragungen. Das Greenhouse Gas Protocol empfiehlt, mindestens zehn Prozent der Belegschaft zu befragen, besser sind 25 bis 30 Prozent für eine statistisch valide Hochrechnung. Die Umfrage sollte die Pendeldistanz pro Tag erfassen, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche unter Berücksichtigung von Homeoffice-Tagen, die genutzten Verkehrsmittel und deren Verteilung sowie regionale Besonderheiten. Letzteres ist wichtig, da Emissionsfaktoren für öffentliche Verkehrsmittel regional stark variieren – der Strommix in den USA führt zu deutlich höheren Emissionen als in Deutschland.

Homeoffice-Arbeit, deren Bedeutung seit der Pandemie stark zugenommen hat, wird übrigens ebenfalls unter Scope 3.7 bilanziert, auch wenn dies nicht intuitiv erscheint. Optional können auch externe Berater und ständig im Unternehmen tätige Fremdfirmen-Mitarbeiter erfasst werden. Auch hier gilt: Betriebseigene oder geleaste Fahrzeuge müssen herausgerechnet werden, ebenso Geschäftsreisen, die bereits unter 3.6 erfasst sind.

Für die Berechnung stehen wieder drei Methoden zur Verfügung. Die kraftstoffbasierte Methode, bei der der tatsächliche Treibstoffverbrauch der Pendler erfasst wird, ist praktisch kaum umsetzbar. Die gängige Praxis ist die distanzbasierte Methode über Mitarbeiterbefragungen. Als letzte Option bleiben Durchschnittswerte aus nationalen Studien, die zumindest eine grobe Schätzung ermöglichen.

Die Herausforderung bei allen drei Kategorien liegt in der Datenqualität und der Systematik. Unternehmen sollten sich zunächst für einen Konsolidierungsansatz entscheiden – entweder „Financial Control“, „Operational Control“ oder „Equity Share“ – und dabei bleiben, um die Vergleichbarkeit über Jahre zu gewährleisten. Die Grundformel ist immer dieselbe: Eine erfasste Menge multipliziert mit einem Emissionsfaktor ergibt den CO₂-Fußabdruck. Die Menge kann in Euro, Kilogramm oder Aktivitäten ausgedrückt werden, entscheidend ist die Qualität der Emissionsfaktoren.

Hier helfen frei zugängliche Datenbanken wie ProBas, Exiobase, die UK Government Conversion Factors oder für Hotelübernachtungen der Cornell University Sustainability Benchmark Index. Spezialisierte, kostenpflichtige Datenbanken wie ecoinvent bieten noch detailliertere Faktoren für spezielle Anwendungsfälle. Moderne Softwarelösungen integrieren diese Datenbanken und machen die Emissionsfaktoren durchsuchbar und direkt anwendbar.

Der Weg zur vollständigen Scope 3 Bilanz führt über mehrere Stufen. Im ersten Schritt sollten Unternehmen, die noch keine Scope 1 und Scope 2 Bilanz haben, mit diesen beginnen. Parallel dazu empfiehlt sich ein erster Überblick über Scope 3 auf Basis der Finanzbuchhaltung: Wie viel Euro werden in welchen Kategorien ausgegeben? Dies ermöglicht eine grobe Einschätzung, wo die größten Emissionsquellen liegen.

Im zweiten Schritt gilt es, von niedrigen zu höheren Datenqualitäten überzugehen. Weg von Euro-Werten hin zu aktivitätsbasierten Daten: von Reisekosten zu Personenkilometern, von pauschalen Abfallkosten zu Abfallbilanzen nach Fraktionen und Behandlungsmethoden, von geschätztem Pendelverhalten zu systematischen Mitarbeiterbefragungen. Dabei kristallisieren sich die größten Hebel heraus – jene Bereiche, in denen das Unternehmen tatsächlich Einfluss auf Emissionsreduktionen hat.

Dieser Einfluss ist bei den drei Kategorien unterschiedlich groß. Bei Betriebsabfällen kann die Wahl des Entsorgers und der Behandlungsmethode beeinflusst werden, Recycling hat deutlich niedrigere Emissionen als Deponierung. Bei Geschäftsreisen lassen sich Reiserichtlinien anpassen: Bahnreisen statt Kurzstreckenflüge, virtuelle Meetings statt Präsenztermine. Beim Pendeln können Unternehmen Anreize setzen: Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr, Fahrradleasing, flexible Homeoffice-Regelungen.

Die Bedeutung von Scope 3 wird weiter zunehmen. Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die Berichtspflichten, und auch wenn eine Kategorie in der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft wird, bleibt die Pflicht zur Bilanzierung nach dem Greenhouse Gas Protocol bestehen, wenn sie mehr als fünf Prozent der Gesamtemissionen ausmacht oder eine hohe Beeinflussbarkeit gegeben ist. Investoren und Kunden fordern zunehmend vollständige Klimabilanzen. Unternehmen, die frühzeitig in die Datenerfassung und systematische Reduktion investieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile.

Erst mit einer vollständigen Scope 3 Bilanz, die auch die scheinbar kleinen Kategorien wie Abfall, Geschäftsreisen und Pendeln umfasst, entsteht das Gesamtbild. Erst dann können fundierte Dekarbonisierungsstrategien entwickelt und realistische Ziele gesetzt werden, etwa nach den Standards der Science Based Targets Initiative. Der Weg dorthin beginnt mit der systematischen Erfassung jener Emissionen, die zwar außerhalb der direkten Kontrolle liegen, aber durch das Unternehmen verursacht und beeinflussbar sind. Die Kategorien 3.5 bis 3.7 sind dabei der ideale Einstieg – universell relevant, methodisch gut erfassbar und mit klaren Handlungsoptionen für Reduktionen.

Quelle: UD
 

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