Das neue Textilgesetz muss Ausbeutung und Umweltzerstörung durch die Textilindustrie stoppen
Das Umweltministerium plant ein Gesetzespaket, das Fast-Fashion-Hersteller an den Entsorgungs- und Recyclingkosten beteiligen soll. Damit setzt es eine Vorgabe der Europäischen Union um, nämlich die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die im Oktober 2025 in Kraft getreten ist.
13.04.2026
Die Textilindustrie verursacht rund 10 Prozent der globalen Kohlendioxid-Emissionen und produziert seit Jahrzehnten auf dem Rücken von Arbeiterinnen und Arbeitern, die oft aufgrund von Geschlecht, Klasse oder Ethnie diskriminiert werden. Berge von Altkleidern in Ländern wie Ghana, ausbeuterische Arbeitsbedingungen in Textilfabriken, etwa in Bangladesch, und die Umwelt- und Klimakosten der Industrie verursachen globale Ungerechtigkeiten.
Die Europäische Union-Textilstrategie und der Europäische Union-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft setzen wichtige Impulse. Doch die aktuell anvisierte Umsetzung in nationales Recht muss sicherstellen, dass das geplante Textilgesetz das Problem (Ultra-)Fast Fashion nicht auf Abfallmanagement reduziert. Es muss vielmehr ein erster effektiver Schritt auf dem Weg zu Klimagerechtigkeit, besseren Arbeitsbedingungen und globaler Gerechtigkeit sein. Das kann nur gelingen, wenn ökologische und soziale Aspekte bei der zu regelnden erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) berücksichtigt werden. Deswegen hat die Kampagne für Saubere Kleidung eine ausführliche Stellungnahme formuliert. Die Forderungen im Überblick:
Die Kampagne für Saubere Kleidung fordert von der Bundesregierung:
- Lenkungswirkung statt Greenwashing: EPR muss (Ultra-)Fast Fashion durch hohe Abgaben auf minderwertige Produkte unattraktiv machen und Langlebigkeit, Kreislauffähigkeit und soziale Mindeststandards verbindlich machen.
- Überproduktion reduzieren: Millionen unverkaufter Kleidungsstücke landen im globalen Süden. Eine lenkende Ökomodulation (Staffelung der Lizenzen nach ökologischen Kriterien) ist ein erster Schritt.
- Transparenz und Kontrollen: Hersteller müssen über den digitalen Produktpass detailliert Auskunft geben zu Gesundheitsrisiken und Menschenrechten.
- Globale Verantwortung: Ein Transformationsfonds soll menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Innovation und Kreislaufwirtschaft fördern.
- Sorgfaltspflicht: Das Textilgesetz muss so gestaltet werden, dass die Maßnahmen nicht zu weiterer Ungerechtigkeit für Arbeiterinnen und Arbeitern führen.
- Partizipation und Schutz marginalisierter Gruppen: Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltorganisationen müssen in die Gesetzentwicklung und Umsetzung eingebunden werden.
Ein starkes Textilgesetz ist die Chance, die Textilindustrie sozial und ökologisch neu auszurichten.
Es muss die Verantwortung der Hersteller für Menschenrechte, würdige Arbeit und globale Gerechtigkeit klar regeln – und sicherstellen, dass der Wandel von denen mitgestaltet wird, die ihn tragen: den Beschäftigten weltweit.