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Aufsichtsräte in der Transparenzfalle: Wie Qualifikationsmatrizen zur Farce werden

Börsennotierte Unternehmen sollen seit 2022 offenlegen, welche Kompetenzen ihre Aufsichtsratsmitglieder mitbringen. Doch die Qualifikationsmatrizen erfüllen ihren Zweck nicht. Der Berufsverband DVFA kritisiert mangelnde Differenzierung und fehlende Glaubwürdigkeit. Investoren bekommen so keine verlässliche Grundlage für ihre Bewertungen.

09.02.2026

Aufsichtsräte in der Transparenzfalle: Wie Qualifikationsmatrizen zur Farce werden

Geopolitische Verwerfungen, verschärfte Nachhaltigkeitsgesetzgebung, der rasante Aufstieg Künstlicher Intelligenz – die strategischen Herausforderungen für Unternehmen waren selten so komplex wie heute. Umso wichtiger erscheint die Frage, ob Aufsichtsräte die nötigen Kompetenzen besitzen, um ihre Kontrollaufgabe angemessen wahrzunehmen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex verlangt seit 2022 in seiner Empfehlung C.1, dass Aufsichtsräte konkrete Ziele für ihre Zusammensetzung benennen, ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten und den Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix offenlegen.

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Die Realität sieht ernüchternd aus. Der Fachausschuss Governance & Stewardship der DVFA, des Berufsverbands der Investment Professionals in Deutschland, hat die bisherige Praxis unter die Lupe genommen und kommt zu einem vernichtenden Urteil. In einem im September 2025 veröffentlichten Positionspapier stellen die Experten fest, dass die Qualifikationsmatrizen jenen Mehrwert nicht stiften, den sie eigentlich haben könnten.

Das Kernproblem liegt in der mangelnden Differenzierung. Die Mehrzahl der Kompetenzen wird von nahezu allen Aufsichtsratsmitgliedern als vorhanden angegeben. Ob jemand über Grundkenntnisse verfügt oder echtes Expertenwissen mitbringt, bleibt in den meisten Fällen unklar. Abstufungen zum Erfüllungsgrad der jeweiligen Kompetenz fehlen weitgehend. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen Sammelkategorien bilden, etwa unter dem Oberbegriff „Strategie, Transformation und ESG“, was die Aussagekraft zusätzlich verwässert.

Zur Befüllung der Matrix genügt meist eine Selbsteinschätzung der betreffenden Aufsichtsratsmitglieder. Objektive, nachvollziehbare Kriterien, die zur Glaubwürdigkeit beitragen würden, fehlen dagegen. Häufig spiegelt der Lebenslauf der jeweiligen Mitglieder die angegebenen Kompetenzen nicht ausreichend wider. Das führt dazu, dass die Qualifikationsmatrizen untereinander kaum vergleichbar sind und externe Stakeholder, insbesondere Investoren und der Kapitalmarkt, keine verlässliche Grundlage für ihre Bewertungen erhalten.

Professor Dr. Peter Henning, Board- und Governance-Advisor sowie Vorstand des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat, und Dr. Vanda Rothacker, Senior-ESG-Strategin bei Union Investment, haben sich im Auftrag des DVFA-Fachausschusses intensiv mit der Umsetzung der Kodex-Empfehlung auseinandergesetzt. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift BOARD des AdAR zeigen sie Lösungsansätze und Verbesserungspotenziale auf.

Die Experten fordern eine qualitativ hochwertigere Umsetzung der DCGK-Empfehlung. Die festgelegten Kompetenzen sollten ausreichend aus dem Kompetenzprofil abgeleitet und erläutert werden. Nur so könne die Matrix ihr eigentliches Ziel erfüllen: Investoren eine wichtige Informationsquelle zu bieten, um die vorhandenen Kompetenzen der Kontrollgremien zuverlässig bewerten zu können.

Eine qualitativ hochwertige Umsetzung liegt im Interesse verschiedener Stakeholder, besonders aber der Unternehmen und ihrer Aufsichtsräte selbst. Denn in Zeiten zunehmender regulatorischer Anforderungen und wachsender Komplexität wird die Frage nach der Kompetenz der Kontrollgremien immer drängender. Die Qualifikationsmatrix könnte ein wichtiges Instrument sein – wenn sie denn ernst genommen würde.

Quelle: UD
 

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