EU Reporting

Kommission streicht nun auch EU Taxonomie zusammen

Die EU-Kommission hat einen Delegated Act verabschiedet, der die Anwendung der EU Taxonomie für Unternehmen deutlich vereinfachen soll. Damit sollen die Verwaltungslasten für EU-Unternehmen reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

30.07.2025

Kommission streicht nun auch EU Taxonomie zusammen

Die Taxonomie-Verordnung, in Kraft seit 2020, schreibt seit 2022 Berichtspflichten für nachhaltige Aktivitäten vor. Sie dient als einheitlicher Maßstab für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen und lenkt Kapital in umweltfreundliche Investitionen im Einklang mit dem European Green Deal.

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Wesentliche Vereinfachungen im Überblick:

  • Unternehmen müssen die Eignung und Ausrichtung „nicht wesentlicher“ wirtschaftlicher Aktivitäten nicht prüfen. „Bei Nicht-Finanzunternehmen gelten Aktivitäten als nicht wesentlich, wenn sie weniger als zehn Prozent des Gesamtumsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) oder der Betriebsausgaben (OpEx) eines Unternehmens ausmachen.“
  • Für Finanzunternehmen werden Indikatoren wie die Green Asset Ratio (GAR) für Banken vereinfacht, und Berichtsvorlagen enthalten weniger Datenpunkte (z. B. 64 Prozent für Nicht-Finanzunternehmen).
  • Die Kriterien für die Vermeidung erheblicher Schäden (DNSH) zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Vorhandensein von Chemikalien werden vereinfacht.

Andreas Rasche von der Copenhagen Business School findet einige der Änderungen sinnvoll (z. B. die Wesentlichkeitsschwellen), während andere fragwürdig sind (z. B. die Flexibilität für Finanzunternehmen, erst ab 2027 KPIs zu melden). Es zeigt jedoch, dass die „Vereinfachung“ auf technischer Ebene erfolgen sollte, anstatt stark politisierte Debatten über Geltungsbereichskriterien und grundlegende Inhalte von EU-Richtlinien zu führen.

Rasche bewertet die Reform als zweischneidiges Schwert: Die Einführung eines Materialitätsschwellenwerts sei sinnvoll – doch die großzügige Übergangsregelung für Finanzunternehmen bis 2027 dürfe nicht zum Schlupfloch für mangelnde Transparenz werden. Wichtig sei, dass die Entschlackung technisch erfolgt, und nicht in politischen Showdebatten um den Umfang der Richtlinie.

Allerdings bleibt die Frage offen, ob diese Form der „Vereinfachung“ nicht unter dem Deckmantel der Entlastung zu viel Spielraum öffnet – und damit das Vertrauen in grüne Finanzen untergräbt.

Sagt auch England „Goodbye“ zur Taxonomie?

Parallel hat das UK-Finanzministerium die Entwicklung einer nationalen Green Taxonomy gestoppt. Als Begründung wurde die Notwendigkeit einer angemessenen Regulierung angeführt, da Großbritannien beim Wirtschaftswachstum die Nase vorn haben will.

Die Konsultation ergab nach Ansicht des Nachhaltigkeitsexperten Tom Carr gemischte Reaktionen: 45 Prozent äußerten sich positiv über die Auswirkungen einer britischen Taxonomie, während 55 Prozent den zusätzlichen regulatorischen Aufwand befürchteten.

Eines der Hauptziele der vorgeschlagenen Taxonomie war die Bekämpfung von Greenwashing im Anlagemarkt. Die Konsultation kam zu dem Schluss, dass bestehende Vorschriften, darunter der Green Claims Code (der Anfang des Jahres verschärft wurde) und Werbestandards, zusammen mit bestehenden freiwilligen Anlagestandards, diesem Problem direkter und effizienter begegnen können.

Quelle: UD
 

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