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Kalifornien setzt Zeichen: Gericht stärkt Klima-Offenlegungsgesetze

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat ein wichtiges Signal für die künftige Klimaberichterstattung gesetzt: Der Central District Court wies den Antrag der US-Handelskammer und mehrerer weiterer Verbände zurück, die kalifornischen Klima-Offenlegungsgesetze vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Kläger hatten argumentiert, die neuen Pflichten seien verfassungswidrig und würden Unternehmen unverhältnismäßig belasten. Das Gericht sah dies anders – und bestätigte damit den Kurs Kaliforniens, Unternehmen zu weitreichender Transparenz bei Klimarisiken und Emissionen zu verpflichten.

27.08.2025

Kalifornien setzt Zeichen: Gericht stärkt Klima-Offenlegungsgesetze

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen zwei Gesetze, die im US-Kontext Maßstäbe setzen. Senate Bill 261 verpflichtet Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen US-Dollar ab 2026 zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken. Noch strenger ist Senate Bill 253: Sie sieht für Unternehmen mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Umsatz ab 2026 beziehungsweise 2027 die Pflicht zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen vor – und zwar nicht nur für Scope 1 und Scope 2, sondern auch für Scope 3 entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Damit geht Kalifornien weiter als viele nationale und internationale Standards.

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Verfassungsrechtliche Fragen und kommerzielle Rede

Die Kläger stützten ihre Argumentation maßgeblich auf den Ersten Verfassungszusatz und machten geltend, die Gesetze verletzten die freie Meinungsäußerung. Das Gericht bewertete die neuen Regeln jedoch als „commercial speech“ – also wirtschaftsbezogene Information. Diese unterliegt nach US-Recht einem niedrigeren Schutzstandard, sodass regulatorische Eingriffe zulässig sind, solange sie einem legitimen öffentlichen Interesse dienen. Zudem konnten die Verbände nicht nachweisen, dass ihnen durch die Gesetze ein irreversibler Schaden drohe, der eine sofortige Aussetzung rechtfertigen würde.

Bedeutung für den nationalen Kontext

Die Entscheidung hat Signalwirkung über Kalifornien hinaus. Schon jetzt gilt der Bundesstaat als Vorreiter in Sachen Klimapolitik. Mit SB 261 und SB 253 etabliert er einen De-facto-Standard, der auch andere Staaten und Unternehmen beeinflussen dürfte – ähnlich wie es bei kalifornischen Datenschutz- oder Emissionsregeln zuvor der Fall war. Für Konzerne mit nationaler oder internationaler Reichweite wird es kaum praktikabel sein, in Kalifornien anders zu berichten als im Rest der USA. Damit könnte die Gesetzgebung indirekt Druck auf den Bundesgesetzgeber ausüben, eigene, einheitliche Offenlegungspflichten einzuführen.

Offene Fragen und nächste Schritte

Obwohl die Klage in erster Instanz gescheitert ist, ist der Rechtsstreit damit nicht beendet. Die Handelskammer kann Berufung einlegen und die Frage bis vor höhere Gerichte tragen. Auch eine Überprüfung durch den Supreme Court wäre langfristig denkbar. Für die Unternehmen ändert sich jedoch vorerst nichts: Sie müssen sich darauf einstellen, die umfassenden Berichtspflichten ab 2026 zu erfüllen. In der Praxis bedeutet das, dass Konzerne ihre Datenerhebung und Lieferkettenanalyse deutlich ausbauen müssen, um Scope-3-Emissionen zuverlässig zu quantifizieren.

Ein Vorbote globaler Standards?

Die Entscheidung zeigt, dass der Trend zu mehr Transparenz bei Klimarisiken unumkehrbar erscheint – trotz politischer Gegenwehr. Während in Europa das Omnibus-Verfahren die Nachhaltigkeitsberichterstattung eher abschwächt, geht Kalifornien den entgegengesetzten Weg. Damit entsteht ein interessantes Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die EU, die ihre Regeln politisch zurückschraubt, auf der anderen ein US-Bundesstaat, der mit ambitionierten Standards vorangeht. Für global agierende Unternehmen könnte Kalifornien so zum Referenzmarkt werden – mit allen Herausforderungen, die grenzüberschreitende Compliance mit sich bringt.

Quelle: UD
 

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