EU Reporting

IDW und DNK veröffentlichen Readiness Check zur CSRD

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben einen gemeinsamen „CSRD-Prüfung – Readiness Check“ veröffentlicht. Das Papier bietet praxisnahe Hinweise zur externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, wie eine Prüfung abläuft und wie sich Unternehmen auf diese vorbereiten können.

21.10.2025

IDW und DNK veröffentlichen Readiness Check zur CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464, kurz CSRD) sieht neben der Verpflichtung von Unternehmen – abhängig von ihrer Rechtsform und Größe sowie zeitlich gestaffelt – zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts auch eine externe Prüfung vor. Diese wird – laut dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes – in Deutschland durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die neue Praxishilfe „CSRD-Prüfung – Readiness Check“ von IDW und DNK gibt Orientierung zum Prüfungsablauf und zeigt konkrete Schritte auf, mit denen sich Unternehmen auf die Prüfung vorbereiten können. „Unternehmen sind gefordert, zeitnah verlässliche Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu etablieren. Unsere gemeinsam mit dem DNK erstellte Praxishilfe unterstützt dabei, sich bestmöglich auf einen effizienten und effektiven Prüfungsablauf vorzubereiten“, erläutert Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW.

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„Mit dem Readiness Check wollen wir Unternehmen praxisnah dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung Schritt für Schritt prüfungssicher aufzubauen“, sagt Victoria Diekkamp-Reimann, Projektleiterin Deutscher Nachhaltigkeitskodex. „Der Readiness Check ist ein weiteres Angebot im DNK Sustainability Campus, um Unternehmen den Berichtsprozess zu erleichtern. Entstanden aus einer gemeinsamen Webinarreihe von DNK und IDW, bietet das Dokument einen kompakten Überblick über Anforderungen und Prüfprozess – und schafft eine gute Grundlage für die Vorbereitung auf die Prüfung des eigenen Berichts“, ergänzt Isabelle Krahe, Leiterin des DNK Sustainability Campus.

Konkret enthält das Papier Hinweise, worauf Unternehmen bei der Vorbereitung auf eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung achten sollten. Dazu liefert es Informationen zum Prüfungsablauf und erläutert, worin sich die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter und hinreichender Sicherheit unterscheiden. Das Papier gibt Unternehmen zudem einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage in Deutschland und Europa.

Mit der CSRD weitet die Europäische Union die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus. Der Anwendungsbereich der CSRD wird derzeit auf EU-Ebene im Zuge des sogenannten Omnibus-Pakets noch verhandelt. In Deutschland liegt seit Anfang September 2025 ein neuer Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht vor. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Parallel wird der erste Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EFRAG überarbeitet.

„Es muss nun zügig Rechtssicherheit im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen werden“, fordert IDW-Vorstandssprecherin Melanie Sack. „Nur wenn die Vorgaben klar sind, können Prozesse richtig aufgesetzt, Daten verfügbar gemacht und Transformation glaubwürdig gesteuert werden.“

Quelle: UD/pm
 

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