IDW informiert zur EU-Entwaldungsverordnung
Ab Ende 2025 gelten in der EU neue Regeln zur Bekämpfung globaler Entwaldung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer gibt erste Orientierung – und mahnt Unternehmen zum Handeln.
28.05.2025

Unternehmen, die Produkte wie Kaffee, Schokolade, Holz, Papier oder Reifen in der EU vertreiben oder exportieren, stehen vor neuen regulatorischen Pflichten: Mit der EU-Verordnung 2023/1115 tritt am 30. Dezember 2025 ein neues Sorgfaltspflichtenregime in Kraft, das entwaldungsfreie Lieferketten sicherstellen soll. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat nun ein kompaktes Factsheet vorgelegt, das die Anforderungen und ersten Handlungsoptionen zusammenfasst.
Ziel: Keine Entwaldung mehr für EU-Produkte
Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich fallen, künftig zur umfassenden Kontrolle ihrer Wertschöpfungsketten. Dazu zählen unter anderem die Erhebung detaillierter Informationen zur Herkunft der Produkte, Risikobewertungen für Entwaldung sowie konkrete Maßnahmen zur Risikominderung. Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) besteht zudem eine jährliche Berichtspflicht über ihre Sorgfaltspflichtenregelungen. Bei Verstößen drohen Sanktionen – darunter Geldstrafen, Einziehung betroffener Produkte oder Gewinnabschöpfung.
IDW ruft zur frühzeitigen Vorbereitung auf
„Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der EU-Entwaldungsverordnung beschäftigen und mit erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen beginnen“, sagt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW. Zwar würden sowohl EU als auch Bundesregierung derzeit prüfen, wie sich der bürokratische Aufwand reduzieren lasse – dennoch sei es ratsam, die verbleibende Zeit für interne Vorbereitungen zu nutzen.
Das vom IDW veröffentlichte Factsheet bietet eine praxisnahe Einführung in die neue Rechtslage. Es beschreibt, welche Unternehmen betroffen sind, wie die Sorgfaltspflichten konkret ausgestaltet sind und welche Schritte jetzt notwendig sind, um Compliance sicherzustellen. Auch der mögliche Beitrag von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern wird thematisiert – etwa bei der Überprüfung von Kontrollsystemen oder der Qualität der Risikobewertung.
Kernaussagen aus dem IDW-Factsheet:
- Breiter Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Sitz oder Umsatz für alle Marktteilnehmer, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder exportieren.
- Sorgfaltspflicht in vier Stufen: Informationen sammeln, Risiken analysieren, Maßnahmen ergreifen und dokumentieren.
- Transparenzpflicht für große Unternehmen: Öffentliche Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist verpflichtend.
- Sanktionen bei Verstößen: Neben Bußgeldern sind auch produktbezogene Maßnahmen möglich.
Politische Rahmenbedingungen noch im Fluss
Trotz der klaren Zielsetzung herrscht noch keine vollständige Rechtssicherheit. Die Bundesregierung hat angekündigt, gemeinsam mit Brüssel nach Wegen zu suchen, den Umsetzungsaufwand möglichst schlank zu gestalten. Für Unternehmen bedeutet das: sie müssen sich in einem Umfeld vorbereiten, das sich bis Ende 2025 noch weiterentwickeln könnte.
Dennoch sieht das IDW in der Verordnung auch eine Chance: „Die EU-Entwaldungsverordnung bietet eine Möglichkeit, aktiv zur Bekämpfung globaler Entwaldung beizutragen“, so Melanie Sack. Unternehmen seien gut beraten, jetzt Strukturen aufzubauen, die eine nachhaltige und rechtskonforme Lieferkette langfristig ermöglichen.