EU Reporting

GRI warnt vor inhaltlicher Verwässerung der ESRS

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) vorgelegt – und warnt zugleich vor einem Rückschritt in der Berichtsqualität.

28.05.2025

GRI warnt vor inhaltlicher Verwässerung der ESRS

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat sich mit klaren Empfehlungen an die europäische Rechnungslegungsgremien EFRAG gewandt, um den laufenden Reformprozess der ESRS kritisch zu begleiten. Hintergrund ist der politische Auftrag an EFRAG, die Berichterstattungspflichten im Zuge des sogenannten Omnibus-Gesetzgebungspakets zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich zu verschlanken. Ziel sei eine spürbare Reduktion des Umfangs – ohne die Wirkungskraft der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuhöhlen.

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In einem gemeinsamen Schreiben an EFRAG betonen GRI-Geschäftsführerin Robin Hodess und Carol Adams, Vorsitzende des Global Sustainability Standards Board (GSSB), dass eine zielgerichtete Streichung von Berichtspflichten möglich sei – sofern sie sich an international etablierten Standards orientiert. Eine erste Analyse habe ergeben, dass allein der Verzicht auf ESRS-Datenpunkte, die nicht mit den GRI-Standards übereinstimmen, zu einer Reduktion des Berichtsumfangs um mindestens 30 Prozent führen könnte.

Drei Kernforderungen für eine sinnvolle Vereinfachung

Die GRI legt in dem Schreiben drei zentrale Leitlinien für die Überarbeitung der ESRS vor:

  1. Europa darf seine Vorreiterrolle nicht verspielen: Der Green Deal sei ein strategischer Vorteil für die EU. Die CSRD müsse als politisches Steuerungsinstrument für die grüne Transformation erhalten bleiben.
  2. Wirkungsorientierte Berichterstattung ist zentral für nachhaltige Entwicklung: Der Grundgedanke der doppelten Wesentlichkeit sei ein tragendes Element der CSRD und ein entscheidender Faktor für unternehmerische Resilienz.
  3. Vereinfachung ja – aber gezielt und systematisch: Pauschale Kürzungen könnten mehr Verwirrung als Erleichterung stiften. Die Konzentration auf die wesentlichen Auswirkungen eines Unternehmens sei eine sinnvolle Grundlage für eine international anschlussfähige Berichterstattung.

Praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung

Darüber hinaus schlägt die GRI konkrete Maßnahmen vor, wie eine Vereinfachung effektiv und anschlussfähig gelingen kann:

  • Internationale Anschlussfähigkeit stärken: Die Struktur der ESRS sollte stärker mit den weltweit verbreiteten GRI-Standards harmonisiert werden – das senke Implementierungskosten und fördere die Interoperabilität.
  • Fokus auf wirkungsbezogene Informationen bewahren: Auch bei reduzierten Anforderungen müsse der Blick auf relevante Nachhaltigkeitsauswirkungen erhalten bleiben.
  • Qualitative und quantitative Angaben kombinieren: Eine ausgewogene Mischung beider Datenarten bleibe für Unternehmen wie Informationsnutzende entscheidend.
  • Klarere Anwendung der Wesentlichkeit: Unternehmen sollten ihre wesentlichsten Auswirkungen identifizieren und daraus Risiken, Chancen sowie Steuerungsansätze ableiten – ein Ansatz, der sich in der Praxis längst bewährt habe.

„Hohe Berichtsqualität muss erhalten bleiben“

GRI-Chefin Robin Hodess warnt in ihrer Stellungnahme vor einer vorschnellen Aushöhlung der Berichtsstandards:

„Wir fordern EFRAG auf, die inhaltliche Stärke der ESRS zu bewahren. Die Vereinfachungsagenda darf nicht zulasten der Berichtsqualität gehen. Wer sich auf wesentliche Auswirkungen konzentriert und internationale Standards integriert, kann ein global tragfähiges System schaffen – zum Nutzen aller Stakeholder.“
Auch GSSB-Vorsitzende Carol Adams unterstreicht die Bedeutung wirkungsorientierter Berichterstattung als Fundament für unternehmerische Verantwortung und nachhaltige Entwicklung. Die GSSB stehe bereit, EFRAG auch im weiteren Überarbeitungsprozess zu unterstützen.

Hintergrund: Die öffentliche Konsultation zu den geplanten ESRS-Änderungen lief bis zum 6. Mai. Bis Ende Oktober wird EFRAG der Europäischen Kommission konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Vereinfachungsauftrags vorlegen.

Quelle: UD
 

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