EZB warnt vor massiven Risiken bei CSRD-Abschwächung
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich in einer formellen Stellungnahme deutlich gegen die geplante Einschränkung der Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD ausgesprochen. Die im Zuge des sogenannten „Omnibus“-Pakets vorgesehenen Änderungen könnten demnach die Verfügbarkeit entscheidender Nachhaltigkeitsinformationen erheblich einschränken.
16.05.2025

Konkret warnt die EZB vor den Folgen einer geplanten Reduktion des Anwendungsbereichs der CSRD um 80 Prozent. Ein solcher Schritt würde laut der Bank „den Zugang von Stakeholdern zu wichtigen Informationen deutlich begrenzen“ und könnte „unerwünschte Ergebnisse“ nach sich ziehen – etwa die Reduktion von Angaben zu Treibhausgasemissionen. Die EZB fordert daher die EU-Gesetzgeber auf, den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch einmal gründlich zu überdenken, um eine angemessene Kalibrierung sicherzustellen.
Vorschlag für mittelgroße Unternehmen
Trotz der Kritik unterbreitet die EZB auch einen konstruktiven Lösungsvorschlag: Mittelgroße Unternehmen mit 500 bis 1.000 Beschäftigten sollten in den Anwendungsbereich aufgenommen werden – allerdings unter Anwendung vereinfachter, verhältnismäßiger Berichtsstandards. Damit könnten Informationslücken geschlossen werden, ohne die Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten.
Klimarisiken nicht aus den Augen verlieren
Besonders betont die EZB die Relevanz einzelner Standards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), namentlich ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS E4 (Biodiversität). Diese seien entscheidend, um physische und transitorische Risiken im Unternehmenskontext zu bewerten – und dürften daher nicht leichtfertig verwässert werden.
Wertschöpfungskette und CSDDD-Übergangsregelungen im Blick
Darüber hinaus äußert sich die EZB auch differenziert zu weiteren Aspekten der geplanten Reform, etwa zur Kappung der Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette und zu Übergangsregelungen im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die Stellungnahme wird als ausgewogen und fundiert bewertet – bleibt jedoch eindeutig in ihrer Kernbotschaft: Der eingeschlagene Deregulierungsweg ist riskant.
Fazit: Ein Warnruf aus Frankfurt
Mit ihrer Intervention macht die EZB deutlich, dass die Debatte um die Zukunft der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung weit über bürokratische Fragen hinausgeht. Es geht um Transparenz, Steuerungsfähigkeit und nicht zuletzt um die Glaubwürdigkeit der europäischen Nachhaltigkeitsagenda. Ob der Weckruf aus Frankfurt in Brüssel gehört wird, bleibt abzuwarten.
🔗 Hier geht's zum Originaldokument