EU Reporting

EU-Entwaldungsverordnung: Der Countdown läuft – Unternehmen stehen unter Druck

Bald wird es ernst: Ab 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte keine Entwaldung verursacht haben. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft zentrale Rohstoffe globaler Lieferketten – darunter Palmöl, Kaffee, Kakao, Soja, Kautschuk, Holz und Rindfleisch. Doch viele Betriebe sind auf die neuen Sorgfaltspflichten noch nicht ausreichend vorbereitet. Besonders komplex wird die Umsetzung für Unternehmen mit Lieferanten außerhalb der EU.

09.07.2025

EU-Entwaldungsverordnung: Der Countdown läuft – Unternehmen stehen unter Druck

Die EUDR fordert von allen Marktteilnehmern eine sorgfältige Risikoanalyse – nicht nur in Bezug auf mögliche Entwaldung, sondern auch hinsichtlich der Legalität und der Achtung von Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette. Die Anforderungen reichen von der Erfassung exakter Geodaten über Anbauflächen bis hin zur Bewertung von Landnutzungskonflikten und Eigentumsrechten. Für Unternehmen bedeutet das: Jede Charge eines betroffenen Rohstoffs muss eindeutig rückverfolgbar und rechtlich abgesichert sein. Mischungen mit unbekannter oder gemischter Herkunft sind nicht mehr zulässig.

Ein Hoffnungsschimmer ist das neue Benchmarking-System der EU-Kommission, das Herkunftsländer in Risiko-Kategorien einteilt. Lieferungen aus sogenannten Niedrigrisikoländern unterliegen vereinfachten Anforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Herkunftsstaaten dürfte jedoch zunächst im mittleren oder hohen Risikobereich eingeordnet werden. Für sie gelten die vollständigen Sorgfaltspflichten – unabhängig von Unternehmensgröße oder Importvolumen.

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Besonders anspruchsvoll ist die menschenrechtliche Komponente der Verordnung. Artikel 10 der EUDR verpflichtet Unternehmen, mögliche Landrechtskonflikte oder Ansprüche indigener Gruppen systematisch zu prüfen. Dazu reichen Verträge oder amtliche Dokumente nicht aus – es braucht lokale Kenntnisse, unabhängige Bewertungen und oft auch den direkten Dialog mit betroffenen Gemeinschaften. Diese menschenrechtlichen Aspekte lassen sich weder automatisieren noch an Softwarelösungen auslagern.

Berichte aus Lateinamerika zeigen, wie schnell sich Papier und Realität unterscheiden können. So berichten Vertreter von Landrechtsorganisationen, dass der Ausbau von Palmölplantagen häufig mit Zwangsräumungen oder Gewalt gegen lokale Gemeinschaften einhergeht – oftmals unter Mitwirkung staatlicher Stellen. Für die EUDR bedeutet das: Unternehmen müssen über klassische Lieferantenprüfungen hinausgehen und auch politische und soziale Rahmenbedingungen im Blick haben.

Auch wenn es noch offene Fragen zur praktischen Ausgestaltung der Verordnung gibt – etwa im Zusammenhang mit dem geplanten „Omnibus“-Paket der EU –, ist eine Erkenntnis klar: Die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht wird ein dauerhafter Bestandteil europäischer Marktanforderungen. Wer jetzt aufschiebt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile.

Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Lieferketten frühzeitig zu kartieren, vertrauensvolle Beziehungen mit Produzenten und Kooperativen aufzubauen und auf glaubwürdige Nachweissysteme zu setzen. Die Zeit drängt – doch die EUDR kann auch eine Chance sein, globale Lieferketten nachhaltiger, transparenter und gerechter zu gestalten.

Quelle: UD/pm
 

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