EMAS effizient nutzen – Doppelbelastungen reduzieren
Eine neue Stellungnahme des Umweltgutachterausschusses (UGA) zeigt, wie EMAS-Unternehmen und Vollzugsbehörden einen Beitrag leisten können, den administrativen Aufwand von Umweltvorschriften zu reduzieren. Das Papier weist hinsichtlich der Ziele der neuen Bundesregierung auf unterschiedliche Möglichkeiten für die Politik hin, Organisationen von bürokratischem Aufwand zu entlasten, ohne auf ambitionierte Umweltstandards zu verzichten.
18.06.2025

Als freiwilliges und extern geprüftes System bietet es EMAS-Organisationen die Möglichkeit, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern und die Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften nachzuweisen. Diese Nachweise können bereits in unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften genutzt werden, um umweltrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die weitere Integration von EMAS in kommende Gesetzgebung könnte Berichts- und Sorgfaltspflichten über ein Instrument vereinfachen.
Vollzugsbehörden entlasten
Auch Vollzugsbehörden können sich gleichzeitig auf die systematische, transparente und in den Kriterien inhaltlich definierten Anforderungen an die Berichterstattung von EMAS-Organisationen bei der behördlichen Überwachung stützen. Das macht ihre Arbeit effizienter und gewährleistet – trotz der ständig steigenden Überwachungsanforderungen – weiterhin eine wirksame Umweltüberwachung ohne Qualitätseinbußen.
Potenzial von EMAS effektiv nutzen und ausbauen
Der Gesetzgeber könnte den Nutzen von EMAS weiter steigern, indem er es stärker als Nachweis für die Einhaltung von Rechtsvorschriften anerkennt und überlappende Berichterstattungsanforderungen harmonisiert. So könnten EMAS-Organisationen durch ihre bereits bestehenden Managementsysteme und Berichterstattungspflichten verschiedene Anforderungen adressieren. Das bedeutet: bürokratische Entlastung ohne den Verzicht auf ambitionierte Umweltstandards. Die EMAS-Privilegierungs-Verordnung bietet immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen und stellt bereits jetzt ein Beispiel dar, wie Verwaltungserleichterungen durch EMAS erzielt werden können.
Der Ausbau entsprechender Ansätze sowie zusätzlicher Motivatoren für die Einführung von EMAS (zum Beispiel Verwaltungserleichterungen und monetäre Anreize) könnten die Anwenderzahlen erhöhen und damit zur Erreichung von umwelt-, klima- und nachhaltigkeitspolitischen Zielen beitragen. Die aktuell im Auftrag des Umweltbundesamtes in Entwicklung befindliche EMAS-Plattform bietet Unternehmen ein öffentlich zugängliches Instrument zur digitalen Steuerung ihres Umweltmanagements. In einem Weiterentwicklungsprozess könnte auch der direkte Datentransfer zu Überwachungsbehörden zu weiterer Entlastung für Unternehmen und Behörden führen.