SRU: Ökologische Neuausrichtung der Agrarpolitik erforderlich
In einer Stellungnahme zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) für eine grundlegende Neuausrichtung der europäischen Agrarförderung aus. „Die europäische Agrarförderung ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Frau Prof. Dr. Karin Holm-Müller, Ökonomin in Bonn und Mitglied des SRU. „Öffentliche Gelder dürfen in Zukunft nur noch für öffentliche Ziele eingesetzt werden, insbesondere für den Umwelt- und Naturschutz. Die Milliardenförderung der Landwirtschaft vornehmlich zur Einkommenssicherung großer Betriebe ist nicht zu rechtfertigen.“
Foto: Marion Book
Der SRU schlägt daher anstelle der bisherigen weitgehend einkommenspolitisch motivierten Zahlungen drei Förderlinien für die Agrarpolitik vor:
1. Eine ökologische Grundprämie: Um diese Prämie zu erhalten, müssen Landwirte mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „ökologische Vorrangflächen“ bereitstellen und Standards einhalten, die den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ihrer Flächen sicherstellen. Damit wird gewährleistet, dass Mindestanforderungen des Umwelt- und Naturschutzes auch in den intensiv genutzten Hochertragsstandorten erfüllt werden.
2. Den Ausbau der bisherigen Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes, die gezielter als bisher auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet sein müssen.
3. Eine Prämie zum Erhalt wertvoller Kulturlandschaften, die von der Nutzungsaufgabe bedroht sind. Hierdurch sollen vor allem noch vorhandene extensive landwirtschaftliche Produktionsweisen mit ihren positiven Effekten für die Artenvielfalt und die abiotischen Ressourcen gefördert und erhalten bleiben.
Diese Strategie schafft auch neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, denn eine Honorierung von Leistungen für das öffentliche Gut Natur- und Umweltschutz bietet gerade für Betriebe in benachteiligten Regionen eine zusätzliche Einkommensalternative und Diversifikationsmöglichkeit. Mit seiner Nachfrage nach einem Produkt „Natur- und Umweltschutz“ vermittelt der Staat dem Landwirt, dass er die Bewahrung dieser Güter schätzt und honoriert. So wird der Landwirt nicht als „Subventionsempfänger“ von der Gesellschaft wahrgenommen, sondern als bewusster Umweltschützer angesprochen.
Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und -professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher, politikwissenschaftlicher und ethischer Perspektive.
Weiterführende Links zum Thema:
SRU-Stellungnahme „Für eine zeitgemäße Gemeinsame Agrarpolitik“ zum Download
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