Circular Economy

„Lasst uns mehr reparieren statt entsorgen!“

Die EU hat entschieden: Das „Recht auf Reparatur“ wird Realität. Als Teil der IT-Refurbishment-Community begrüßt Daniel Büchle, CEO von AfB social & green IT, die positiven Veränderungen, die diese Regelung mit sich bringen kann: Leichtere Reparierbarkeit, längere Nutzungsdauer und damit weniger Elektroschrott. Lesen Sie hier sein gesamtes Statement.

26.03.2024

„Lasst uns mehr reparieren statt entsorgen!“
Daniel Büchle, CEO von AfB social and green IT

Die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihren Websites bereitzustellen. Das fördert den Wettbewerb unter Anbietern und macht Reparaturen einfacher und erschwinglicher. Zukünftig sollen Hersteller zudem Reparaturanleitungen veröffentlichen. Dies stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher und erleichtert unsere Arbeit. Ein großer Gewinn für Klima und Ressourcen ist das Verbot von softwareseitigen Sperren für den Tausch einzelner Komponenten, womit Hersteller bislang Reparaturen von Drittanbietern eingeschränkt oder unwirtschaftlich gemacht haben.

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Insgesamt ist das Recht auf Reparatur ein Schritt in die richtige Richtung. Die EU betont damit die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft als zentralen Hebel zur Reduzierung von Elektroschrott und Ressourcenabbau. Ein Ansatz, dem wir uns voll und ganz anschließen – schließlich bereiten wir seit 20 Jahren IT-Geräte wieder auf und sorgen dafür, dass sie möglichst lange verwendet werden. Das Thema Reparatur ist uns daher bestens vertraut - auch die damit einhergehenden Herausforderungen.

Es gilt nämlich einiges zu beachten, damit IT-Geräte reparierbar und möglichst lange in Gebrauch bleiben können. Das gilt sowohl für die Herstellung als auch für die Beschaffung.

Wir haben daher eine Wunschliste an alle an dem Prozess Beteiligten zusammengestellt:

  • Transparente Preise: Soll die Reparatur eine Alternative zum Neukauf werden, müssen Ersatzteile zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden.
  • Leichte Reparierbarkeit: Hersteller sollten keine Software- oder Hardwaretechniken einsetzen, die unabhängige Reparaturen behindern. Beispiel Serialisierung: Bei diesem Verfahren werden Komponenten per Seriennummer an ein bestimmtes Gerät gekoppelt, was selbst den Austausch von Original-Ersatzteilen nahezu unmöglich macht. Es muss zudem sichergestellt sein, dass der Austausch von Drittanbieter-Teilen oder auch von solchen aus dem 3D-Drucker nicht blockiert wird.
  • Einzelteile sollten idealerweise nicht verlötet oder verklebt, sondern gesteckt und verschraubt sein. Dadurch können defekte Teile besser ausgetauscht werden, wodurch das Gerät wiederum länger benutzt werden kann.
  • Bei der Beschaffung auf robuste und unempfindliche Geräte setzen, denn sie eignen sich für eine dauerhafte Inbetriebnahme und eine lange Nutzungsdauer.
  • Auch die Farbwahl ist entscheidend: Geräte aus weißem Kunststoff vergilben und verlieren damit schneller an Wert.
  • Unternehmen, die ihre IT-Hardware branden wollen, sollten auf Gravuren und schlecht ablösbare Aufkleber verzichten. Sie hinterlassen Lackschäden, was den Wert der Hardware deutlich mindert. Tabu ist auch die Beschriftung von Geräten mit Farbstiften.

Nicht nur die Hersteller, sondern auch die Politik ist gefordert, um das Recht auf Reparatur zum Erfolg zu machen, denn was wir jetzt noch brauchen, ist ein offener Reparaturmarkt mit Zugang zu Ersatzteilen zu vertretbaren und transparent kommunizierten Preisen. Dadurch werden Verbraucherrechte und lokale mittelständische Dienstleistungsunternehmen gestärkt, innovative Businessmodelle mit erheblichem Arbeitsmarktpotenzial gefördert. Auch wird damit die Abhängigkeit von globalen Rohstoffentwicklungen verringert und die Wirtschaft widerstandsfähiger gemacht.

Wir sind auf jeden Fall auf einem guten Weg, wenn auch noch nicht alles hunderprozentig passt. Aber an der Umsetzung können nun alle Beteiligten arbeiten und zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen.

Quelle: UD/cp
 

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