Reporting

IDW erleichtert ESRS-Anwendung mit Modulverlautbarung

Zur Unterstützung von Unternehmen und deren Abschlussprüfer:innen bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) erstmals einen modularen Entwurf der ESRS erarbeitet. Hintergrund ist der von der EU-Kommission herausgegebene erste Satz der ESRS, der von einigen Unternehmen bereits ab 2024 verbindlich anzuwenden ist.

25.03.2024

IDW erleichtert ESRS-Anwendung mit Modulverlautbarung

Das IDW hat eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt, um großen Unternehmen bei der einheitlichen Auslegung der neuen europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung zu helfen. Der veröffentlichte Entwurf (IDW RS FAB 100) steht zur Konsultation bereit und wird kontinuierlich aktualisiert, um praxisrelevante Fragestellungen zu behandeln. „Die Finanzberichterstattung hatte Jahrzehnte Zeit sich zu entwickeln. Die Nachhaltigkeitsregeln müssen aber kurzfristig angewandt werden und lassen naturgemäß Fragen offen. Als IDW tragen wir so dazu bei, dass Unsicherheiten beseitigt werden und die Anwendung möglichst einheitlich erfolgt“ erklärt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW.

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Das IDW bietet dem Berufsstand sowie den Anwendern und Empfängern eine Richtlinie zur Verfügung, um eine Berichterstattung zu gewährleisten, die den Normen entspricht und vergleichbar ist. „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein wesentlicher Baustein für die nachhaltige Transformation. Adressaten brauchen verlässliche und vergleichbare Informationen. Hier ist es uns als IDW ein Anliegen, so einen Beitrag zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu leisten“ sagt Melanie Sack. – Die Details im Überblick:

  • Die ersten fünf Entwürfe der Module befassen sich mit wichtigen Aspekten der Wesentlichkeitsanalyse, wie beispielsweise die Einbindung von relevanten Interessengruppen und die Einschätzung der Bedeutung von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Zudem wird der Konsolidierungskreis behandelt.

  • Die fünf Entwürfe der Module wurden hier veröffentlicht und sind bis zum 30.06.2024 zur öffentlichen Konsultation verfügbar.

  • Mit der öffentlichen Konsultation möchte das IDW in einen Dialog mit interessierten Stakeholdern treten.

  • Mit der Publikation der ersten fünf Entwürfe beginnt das IDW ein kontinuierliches Verfahren: Die weiteren Entwürfe sind bereits in Vorbereitung und werden demnächst veröffentlicht.


Darüber hinaus arbeitet das IDW an den Grundlagen für eine Prüfungsverlautbarung, die spezifische deutsche Aspekte im Rahmen internationaler Prüfungsstandards wie ISAE 3000 (Revised) und der erwarteten ISSA 5000 bis Ende 2024 berücksichtigen soll.

Hintergrund

Der erste Satz der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) wurde von der EU als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 Ende Dezember letzten Jahres veröffentlicht. Dieses erste Set beinhaltet zwei übergeordnete Standards (ESRS 1 und 2), fünf Standards zu Umweltthemen (ESRS E1 bis E5), vier Standards zu sozialen Themen (ESRS S1 bis S4) sowie einen Standard zur Unternehmenspolitik (ESRS G1). Bedeutend ist, dass der erste Satz der ESRS erstmals von berichtspflichtigen Unternehmen nach der CSRD für Geschäftsjahre, die am oder nach dem ersten Januar des laufenden Jahres beginnen, angewendet werden muss.

Quelle: UD/pm
 

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