Lebensmittel

Tierwohl-Label – Label drauf und Tierwohl drin?

Bei der Werbung für Fleischprodukte können sich Verbraucher auf Angaben zu Haltungsbedingungen nicht verlassen. Die Verbraucherzentrale Bremen fordert daher, Fleischprodukte nicht mit irreführenden und nichtssagenden Begriffen durch den Handel zu deklarieren. Nötig sei eine verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung durch den Gesetzgeber.

22.03.2019

Tierwohl-Label – Label drauf und Tierwohl drin?

Vielen Verbrauchern ist das Wohl der Nutztiere beim Fleischkauf wichtig. Sie sind bereit mehr für Fleisch zu zahlen, wenn sie sicher sind, dass die Tiere besser gelebt haben. "Wir fordern den Handel auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen wie 'Weidehaltung', 'mehr Platz' oder 'kleinere Tiergruppe' zu bewerben", sagt Gertraud Huisinga, Lebensmittel- und Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

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"Artgerecht" und "Tierwohl" keine verbindliche Bedeutung

In der Werbung tauchen häufig Begriffe wie "artgerecht" und "Tierwohl" auf. Was vielen nicht klar ist: Klare gesetzliche Vorgaben gibt es für solche Begriffe nicht. "Es gehört zur Werbestrategie des Handels, hier keine klaren Kriterien zu nennen", erklärt Huisinga. Die "Initiative Tierwohl" wurde von Land- und Fleischwirtschaft und einigen Handelsunternehmen ins Leben gerufen. Auf dieser Initiative basierend gibt es in verschiedenen Einzelhandelsketten den "Haltungskompass". Doch die Bezeichnungen variieren je nach Supermarktkette. "Verlässlich ist das Labeling aktuell nur für Geflügel", warnt Huisinga.

Rechtliche Regelung

Rechtlich geregelt sind nur wenige Aussagen: "Bio" und "Öko" kennt wohl jeder. Aber auch "Freilandhaltung" und "bäuerliche Freilandhaltung" sind durch eine EU-Vermarktungsnorm geschützt. Hinzu kommt das blauweiße Tierschutzlabel "Für mehr Tierschutz" vom Deutschen Tierschutzbund.

"Was fehlt, ist eine obligatorische gesetzlich verankerte Kennzeichnung, die dann auch auf den verarbeiteten Produkten angewendet wird" so Huisinga. Denn bei Salami, Schinken, oder auch der Pizza sei nicht zu erkennen, aus welchem Fleisch die Produkte hergestellt wurden. Nur bei Bio-Produkten ist dies sichergestellt. "Der Gesetzgeber sollte nicht auf freiwillige Siegel des Handels bauen, sondern ein verständliches staatliches Tierwohl-Label sowie eine Europäische Haltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte durchsetzen", sagt Huisinga.

Quelle: UD/pm
 

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