Leben & Wohnen

EU-Energielabel für Heizgeräte verpflichtend

Seit dem 26. September 2015 ist das EU-Energielabel für alle betroffenen Raum- und Kombiheizgeräte sowie Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Pflicht. Verbraucher kennen das Prinzip seit Jahren von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Geschirrspülern: Die bunten Etiketten kennzeichnen den Energieverbrauch von Elektrogeräten und helfen, deren Effizienz auf einen Blick einzuordnen.

02.10.2015

Ab dem Stichtag dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr ohne Informationen zur jeweiligen Effizienzklasse angeboten oder beworben werden. Zunächst erstreckt sich die Skala beim Produktlabel für eine Dauer von vier Jahren von Klasse A++ bis Klasse G (Etikett I). Danach ist ab 2019 das Etikett II zu verwenden, das von A+++ bis D reicht. Die Energielabel müssen deutlich sichtbar außen auf den Geräten angebracht sein. Es reicht nicht, das Label der Gebrauchsanleitung beizulegen, vielmehr muss an allen Stellen, an denen der Preis oder technische Informationen zu dem Produkt erscheinen, auch die Energieeffizienzklasse angegeben werden.

Betroffen sind alle Heizgeräte in wasserbetriebenen Zentralheizungsanlagen, die zur Erzeugung von Wärme Erdgas, Heizöl oder Elektrizität nutzen, neben herkömmlichen Gas-, Öl- und Elektrokesseln also auch Kraftwärmekopplungs-Geräte und Wärmepumpen. Wärmeerzeuger, die überwiegend gasförmige oder feste Biomasse, z.B. Holzpellets nutzen, fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen.

„Aufgrund der hohen Effizienz von Wärmepumpen erreichen diese problemlos die oberen Labelklassen“, erklärt Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V. und ergänzt: „Die verpflichtende Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizgeräten bedeutet mehr Transparenz an einer Schlüsselposition der Energiewende; schließlich sind Raumheizung und Warmwasserbereitung fast für die Hälfte unserer Energieverbräuche verantwortlich. Wenn auf einen Blick zu erkennen ist, welche Geräte wirklich effizient arbeiten, profitieren Umwelt und Verbraucher gleichermaßen.“

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Sonderregelungen

Reine Warmwasserbereiter, deren Etikett I ab 2015 zunächst lediglich die Effizienzklassen A bis G umfasst, erfahren bereits zwei Jahre später eine Verschärfung der Kriterien. Ab dem 26. September 2017 ist das Etikett II, das die Klassen A+ bis F umfasst, zu verwenden.

Eine weitere Besonderheit stellt das so genannte Verbundanlagenlabel dar. Für dieses gelten schon ab 2015 die Klassen A+++ bis D. Beim Verbundlabel besteht die Möglichkeit, durch Kombination der Heizgeräte oder Warmwasserbereiter mit beispielsweise Solaranlagen oder besseren Temperaturregelungen höhere Klassen zu erreichen. Im Verkauf wird voraussichtlich am häufigsten diese Variante verwendet, denn jedes Heizgerät muss grundsätzlich mit einer Heizungspumpe kombiniert werden, die auch wenn sie ab Fabrik in das Gerät eingebaut ist, als Verbund bewertet wird.

Zudem können Anbieter von Gas- und Öl-Kesseln ihre Geräte mit einer Solarthermieanlage aufwerten. Beim Produktlabel erreichen diese nur ein A, während sie in Kombination mit einer Solarthermieanlage für gewöhnlich ein A+ beim Verbundanlagenlabel erhalten. Elektrische Wärmepumpen erreichen hingegen bereits bei dem Produktlabel ein A++, beim Verbundanlagenlabel tragen Luftwärmepumpen A++ und Erdwärmepumpen A+++ – auch ohne Solarthermie.

Ökodesign garantiert Effizienz und geringe Emissionen

Zusätzlich trat die Ökodesign-Verordnungen für Heizgeräte und Warmwasserbereiter in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten am 26.9.2013 in Kraft, sie schreibt Höchstwerte für Schallleistungspegel und Stickoxidemissionen sowie Mindestanforderungen für die Energieeffizienz vor. Auch diese Werte werden künftig auf dem Label angegeben. Geräte, die Kriterien der Verordnung im Herbst 2015 – bzw. im Falle der Stickoxidemissionen im September 2016 – nicht erfüllen, dürfen die Hersteller dann nicht mehr auf den Markt bringen.

Als Konsequenz daraus müssen sie Geräte mit geringer Energieeffizienz nach und nach vom Markt nehmen. Das betrifft zum Beispiel einige Niedertemperaturkessel. Für alle nicht gas- oder ölbefeuerten Heizgeräte greift am 26. September 2017 außerdem eine Verschärfung dieser Mindestanforderungen.

Quelle: UD/pm
 

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