Reichen die Stromverbrauchsangaben der Haushaltsgerätehersteller?

Zum Auftakt der Internationalen Funkausstellung IFA in Berlin hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Mehrheit der Hersteller von Haushaltsgroßgeräten erneut stark für die fehlende Kennzeichnung zu Energieverbrauch und Energieeffizienz kritisiert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation wirft den Unternehmen Siemens, Liebherr, Bosch, Samsung, Panasonic, Gorenje und Haier vor, gegen deutsches und europäisches Klimaschutzrecht zu verstoßen. Entgegen der gesetzlichen Pflicht, präsentieren die genannten Hersteller ihre Geräte auf der IFA ohne energieverbrauchsrelevante Informationen. Nachdem sie im vergangenen Jahr von der DUH abgemahnt wurden, kennzeichnen in diesem Jahr zumindest die Unternehmen Electrolux, AEG, ElectronicPartner und Miele ihre ausgestellten Geräte korrekt.

04.09.2012

Foto: Miele
Foto: Miele

"Dass deutsche Schwergewichte unter den Haushaltsgeräteherstellern zwischenzeitlich vor Gericht dafür kämpfen, die Angaben über Energieeffizienz und Stromverbrauch verweigern zu dürfen, zeigt das ehrliche Desinteresse dieser Firmen am Klimaschutz", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Dabei ist die Begründung, die Geräte würden auf der Messe nicht verkauft, mehr als fadenscheinig. Wo wenn nicht auf der IFA kann sich der interessierte Konsument über die Produktneuerscheinungen informieren? Angesichts steigender Strompreise ist die Angabe zu Energieeffizienz von zentraler Bedeutung."

Bereits im vergangenen Jahr hatte die DUH die IFA-Aussteller aufgefordert, die präsentierten Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner mit den gesetzlich vorgeschriebenen Energieetiketten zu versehen. Nach den bestehenden Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften müssen Haushaltsgroßgeräte, die für den Endverbraucher ausgestellt werden, mit dem bunten Energielabel von der Skala grün (hoch effizient) bis rot (nicht effizient) sowie Angaben zum Stromverbrauch gekennzeichnet sein.

Weil bis auf ein Unternehmen kein deutscher Hersteller bereit war, zukünftig die korrekte Kennzeichnung zu erklären, hatte die DUH Klagen wegen der nicht erfolgten Energieeffizienzkennzeichnung auf der IFA 2011 gegen diese Unternehmen eingereicht. In erster Instanz erhielt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegenüber den Herstellern Liebherr und Miele recht. Besonders ärgerlich ist aus Sicht der DUH das Verhalten des Herstellers Haier, der sich ihr gegenüber im letzten Jahr mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, die Kennzeichnungspflicht zukünftig einzuhalten. Nachdem Haier auch auf der IFA 2012 seine Geräte nicht korrekt kennzeichnet, fordert die DUH nun eine Konventionalstrafe.

Allein im vergangenen Jahr besuchten mehr als 100.000 Konsumenten die IFA. Dass auf der Internationalen Funkausstellung keine Geräte gekauft werden können, ist nach Ansicht der DUH rechtlich unerheblich, da die Messe mit ihrem breiten Produktangebot neuester Entwicklungen dem Besucher eine Vorentscheidung beim Kauf ermöglicht. Für diesen sind die jeweiligen Energieverbrauchsinformationen unverzichtbar. "Nach der für die IFA 2011 geltenden Rechtslage der EnVKV ist die Pflicht der Hersteller von Haushaltsgeräten, die solche auf dieser Verbrauchermesse ausstellen, eindeutig", so Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in den Unterlassungsklageverfahren gegen die Hersteller vertritt. "Gleichzeitig ist die Haltung einiger Hersteller aus Verbraucherschutzgesichtspunkten völlig unverständlich, da sie den Käuferinnen und Käufern durch ihre Verweigerungshaltung wichtige Informationen zum Energieverbrauch schlichtweg vorenthalten."

Die DUH setzte sich in erster Instanz bislang in zwei Verfahren gegen die beiden Hersteller Liebherr sowie Miele mit ihrer Rechtsauffassung durch. Die Landgerichte Bielefeld und Ravensburg kamen zu dem Schluss, dass den Besucherinnen und Besuchern der IFA die für eine Kaufentscheidung wichtigen Informationen über Energieeffizienz und andere Ressourcen verbrauchende Informationen der dort präsentierten Geräte nicht vorenthalten werden dürfen. Beide Haushaltsgerätehersteller haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Vier weitere Verfahren gegen Aussteller des letzten Jahres stehen noch zur Entscheidung aus.

"Die Aussteller der Internationalen Funkausstellung IFA in Berlin werben mit hoch effizienten Produktneuheiten. Es ist unverständlich, warum dieser Wettbewerbsvorteil nicht genutzt wird und die Produkte für den Verbraucher nicht sichtbar gekennzeichnet werden. Immerhin ist das auch die Absicht des Gesetzgebers", so Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung für Verbraucherschutz der DUH.

Quelle: UD / na
 

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