Termine
Mo, 19.08.2019 - So, 01.09.2019
Thema
Ort
Deutschland
Deutschlandweit
Veranstalter
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH im Auftrag des Auswärtigen Amtes
Monitoring NAP: Erhebungsphase bis zum 01.10.2019
In Kürze startet die repräsentative Erhebung 2019 im Rahmen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP wurde 2016 von der Bundesregierung verabschiedet und beschreibt u. a. die Erwartungshaltung der Bundesregierung an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Das Monitoring soll überprüfen, inwieweit Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Mitarbeitern, die im NAP formulierten Anforderungen umgesetzt haben. Die Erhebungsphase endet am 01.10.2019.
Zielgruppe:
Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Mitarbeitern, die sich in der Stichprobe zur Erhebung 2019 befinden. Darunter befinden sich auch Konzerne und ihre Tochterunternehmen, auf die die zuvor genannten Kriterien zutreffen. Diese wurden am 29. Juli per Mail darüber informiert, dass sie Teil der Stichprobe sind.
Weitergehende Informationen für teilnehmende Unternehmen (etwa der Fragebogen zur Erhebung) sowie Unterstützungsangebote finden sich auf der Webseite des NAP Helpdesk der Agentur Wirtschaft und Entwicklung, welche beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit angesiedelt ist.
Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme über die allgemeine, öffentlich zugängliche E-Mail-Adresse erfolgt (z. B. angegeben auf der Kontaktseite oder im Impressum der Unternehmenswebseite). Sofern die E-Mail mit dem Link zum Online-Fragebogen an eine andere Kontaktadresse geschickt werden soll, wenden Sie sich bitte an nap.monitoring@de.ey.com.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Bundesregierung bittet die kontaktierten Unternehmen jedoch ausdrücklich darum, sich an der Erhebung zu beteiligen. Die Erhebungsphase endet am 01.10.2019.