BIK-Förderprogramm: Unterstützung für den Mittelstand bei der Dekarbonisierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung mittelständischer Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung aufgelegt: die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“. Die Richtlinie zielt darauf ab, mittelständische Unternehmen gezielt bei der Reduktion von CO2-Emissionen zu unterstützen und hat ein Gesamtvolumen von rund 3,3 Milliarden Euro.
12.09.2024
Der erste Förderaufruf erfolgt im September 2024. Interessierte Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projektanträge einzureichen. Die Förderung soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Industrie die Umstellung auf klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren erleichtern. Sie ergänzt die bestehenden Klimaschutzverträge und ist speziell auf den industriellen Mittelstand ausgerichtet. Wichtig ist, dass beide Förderinstrumente nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden können.
Die BIK-Richtlinie stellt zwei Förderinstrumente zur Verfügung, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, CO2-intensive Prozesse neu zu gestalten:
Modul 1: Bis zu 200 Millionen Euro für Dekarbonisierung
Dieses Modul richtet sich an Unternehmen, die in der Industrie tätig sind und durch Investitionen oder Forschungsprojekte mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen reduzieren möchten.
Die Förderung steht allen Industrieunternehmen offen, die CO2-intensive Prozesse betreiben. Im Fokus stehen Branchen wie die chemische Industrie, Stahl- und Gießereien, Glas- und Keramikhersteller sowie die Papier- und Zementindustrie. Die Unternehmen können für ihre Projekte bis zu 200 Millionen Euro erhalten.
Modul 2: Förderung von CCS/CCU-Technologien in Millionenhöhe
Das zweite Fördermodul unterstützt Projekte zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS), insbesondere in Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen wie Zement, Kalk und thermische Abfallbehandlung.
Darüber hinaus können auch Innovationsprojekte in den Bereichen Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.
Die Fördersätze betragen maximal 30 Prozent und bis zu 30 Millionen Euro für Investitionsvorhaben und 80 Prozent und bis zu 35 Millionen Euro für Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung). Dabei sind Investitionen bis zu 30 Millionen Euro und Forschungsprojekte bis zu 35 Millionen Euro förderfähig.
Wer kann sich bewerben?
Das Förderprogramm, das die beiden Förderinstrumente umfasst, richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihre Projekte ebenfalls in Deutschland realisieren.
Die Förderung ist modular gestaltet, um sowohl kleinen als auch größeren Unternehmen geeignete Unterstützung zu gewährleisten.
Die Projektförderung beginnt bei 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bei einer Million Euro für Großunternehmen. Bei Projekten mit einem Fördervolumen von 15 Millionen Euro und mehr ist zusätzlich eine Kofinanzierung durch das jeweilige Bundesland in Höhe von mindestens 30 Prozent erforderlich.