Energiewende

Neuer Standard zur Laufzeitverlängerung von Windenergieanlagen

Als weltweit größter Anbieter unabhängiger Expertise im Bereich der Erneuerbaren Energien hat DNV GL seinen weiterentwickelten, globalen Standard DNVGL-ST-0262 zum Weiterbetrieb von On- und Offshore-Windenergieanlagen und die dazugehörige Servicespezifikation DNVGL-SE-0263 veröffentlicht. Sie basieren auf der ‚Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen‘ des Germanischen Lloyd (GL), die seit ihrer Einführung in 2009 bereits eine breite Akzeptanz in der Branche gefunden hat.

11.05.2016

Neuer Standard zur Laufzeitverlängerung von Windenergieanlagen

Unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus verschiedenen Projekten und von Rückmeldungen zahlreicher Kunden hat DNV GL seinen Ansatz weiterentwickelt. Mit dem neuen Standard richtet sich DNV GL mit verschiedenen Lösungswegen zur Ermöglichung einer Laufzeitverlängerung an Betreiber und Hersteller von Windenergieanlagen.

Die Bewertung einer Windenergieanlage oder eines Windparks hinsichtlich eines möglichen Weiterbetriebes ist dabei nicht nur am Ende der Entwurfslebensdauer von Interesse. Insbesondere bei größeren Anlagen und Parks ist es für eine langfristige Finanzplanung von entscheidender Bedeutung, das Potenzial für eine Laufzeitverlängerung bereits frühzeitig zu kennen. Dies gilt für Betreiber wie Investoren gleichermaßen – eine Laufzeitverlängerung kann unmittelbar auch eine Wertsteigerung des Windparkes bedeuten. So lassen sich insbesondere an Standorten mit geringen Windlasten häufig verlängerte Betriebszeiten ermitteln, und damit zusätzliche Gewinne ermöglichen, ohne dass damit zwingend ein höherer Wartungsaufwand verbunden ist.

Ausschlaggebend bei der Bewertung ist immer der sichere Weiterbetrieb der Anlagen. Die ursprüngliche Auslegung und Zertifizierung deckt nur die Entwurfslebensdauer von 20 Jahren ab – danach ist vom Betreiber ein erneuter Nachweis zu erbringen, dass die Anlage sicher weiterbetrieben werden kann.

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Als Vorreiter auf dem Gebiet ist DNV GL dem Wunsch vieler Betreiber nachgekommen, die Anforderungen an eine Überprüfung hinsichtlich des Weiterbetriebes detaillierter zu beschreiben. In der Praxis hat sich dabei gezeigt, dass das Thema Laufzeitverlängerung auch für Hersteller von großer Bedeutung ist – zum Beispiel als Bestandteil eines umfassenden Wartungsvertrages für die Betreiber, der über die Entwurfslebensdauer hinausgeht.

Klaus Georg Hansen, Principal Engineer und Fachexperte für Laufzeitverlängerung von DNV GL Energy - Renewables Certification: „Viele Onshore-Windenergieanlagen erreichen derzeit ihre Entwurfslebensdauer von 20 Jahren, ein Weiterbetrieb kann technisch und finanziell sinnvoll sein. Inzwischen sind auch größere Anlagenklassen betroffen. Je größer eine Anlage ist, umso eher rechnet sich der Weiterbetrieb, da die anfallenden Kosten für die Prüfung von der Anlage schnell wieder eingefahren werden können. Auch für Offshore-Anlagen empfiehlt es sich, sich schon früh mit dem Thema zu befassen. So können zum Beispiel rechtzeitig entsprechende Messeinrichtungen installiert werden, deren Daten als Grundlage für die Bewertung für einen Weiterbetrieb herangezogen werden können. Der neue DNV GL Standard und die zugehörige Servicespezifikation sollen Betreibern und Herstellern bei der Umsetzung einer Laufzeitverlängerung die nötige Hilfestellung bieten.“

So wurde zum Beispiel gemeinsam mit dem Hersteller Gamesa der vom DNV GL entwickelte Ansatz bereits erfolgreich zur Laufzeitverlängerung des Anlagentyps G47 angewendet. Weitere Projekte zum Weiterbetrieb laufen aktuell beim DNV GL.

Mit den neuen Service-Dokumenten des DNV GL werden verschiedene Wege aufgezeigt, auf deren Grundlage eine Laufzeitverlängerung erreicht werden kann. Sie unterscheiden sich im Detaillierungsgrad:

  • Inspektion für Weiterbetrieb: Die Inspektion dient der Bewertung des technischen Zustandes der Anlage. Es wird die grundsätzliche Eignung einer Anlage für den Weiterbetrieb beurteilt.
  • Vereinfachter Nachweis: Diese Methode richtet sich in erster Linie an Betreiber, die nur einen eingeschränkten Zugang zur technischen Dokumentation haben. Im analytischen Teil wird die mögliche Laufzeitverlängerung ermittelt.
  • Detaillierter Nachweis: Bei dieser Methode wird die Anlage genauer betrachtet. Sie richtet sich an Betreiber und insbesondere an Hersteller, wenn der vollumfängliche Zugang zur technischen Dokumentation der Anlage gegeben ist. Auch hier wird die mögliche Laufzeitverlängerung ermittelt.
  • Probabilistischer Nachweis: Bei dieser Methode werden zusätzliche Berechnungsmethoden verwendet, um das Potenzial für eine Laufzeitverlängerung noch besser auszuschöpfen. Sie ist besonders für große Onshore- und Offshore-Windparks interessant.

„Noch sind in Deutschland keine einheitlichen Nachweismethoden zur Laufzeitverlängerung etabliert. Mit unserem neuen Standard leisten wir jedoch hierzu einen wichtigen Beitrag. Mit unserer Expertise, die die gesamte Windenergieanlage abdeckt, bieten wir unseren Kunden eine verlässliche Grundlage für einen sicheren Weiterbetrieb“, so Klaus Georg Hansen abschließend.

Quelle: UD/cp
 

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