Politik

Zunehmende Verrechtlichung von Menschenrechts-Aspekten

Dass Menschenrechte auch Unternehmen etwas angehen, hat sich heute als weitgehender Konsens durchgesetzt. Verschiedene gesetzgeberische Initiativen befassen sich mit unterschiedlichen Teilaspekten der menschenrechtlichen Verantwortung wirtschaftlicher Akteure. Was das in der Praxis bedeutet und warum sich daraus auch Chancen für Unternehmen ergeben, zeigt das Beispiel des britischen Modern Slavery Act.

31.01.2017

Zunehmende Verrechtlichung von Menschenrechts-Aspekten

Transparenz in der Lieferkette

Seit Oktober 2015 sind mit dem britischen Modern Slavery Act neue Transparenzbestimmungen für Unternehmen in Kraft. Demnach müssen Firmen jährlich öffentlich zugängliche Erklärungen darüber abgeben, welche Maßnahmen sie ergreifen, um moderner Sklaverei in ihren Lieferketten und Geschäftstätigkeiten vorzubeugen und entgegenzuwirken. Moderne Sklaverei umfasst dabei nicht nur Zwangsarbeit im herkömmlichen Sinne, sondern auch Menschenhandel mit dem Ziel der wirtschaftlichen Ausbeutung. Berichten müssen alle Unternehmen, deren Jahresumsatz über 36 Millionen Pfund liegt und die zumindest einen Teil davon durch Tätigkeit in Großbritannien erbringen. Das schließt auch eine große Zahl deutscher Unternehmen mit ein.

Das Gesetz an sich schreibt zwar nicht vor, was genau in den Erklärungen enthalten sein muss. Der begleitende Leitfaden der britischen Regierung allerdings empfiehlt deutlich, sowohl Informationen über den eigenen Betrieb und relevante interne Richtlinien bereitzustellen als auch zu beschreiben, wie genau vorgegangen wird, um Risiken moderner Sklaverei zu erkennen und zu mildern. Nicht die Risikovermeidung steht hierbei im Vordergrund, sondern Transparenz und ein effektiver Umgang mit eventuellen Negativauswirkungen im Sinne einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.Transparenz in der Lieferkette. Seit Oktober 2015 sind mit dem britischen Modern Slavery Act neue Transparenzbestimmungen für Unternehmen in Kraft. Demnach müssen Firmen jährlich öffentlich zugängliche Erklärungen darüber abgeben, welche Maßnahmen sie ergreifen, um moderner Sklaverei in ihren Lieferketten und Geschäftstätigkeiten vorzubeugen und entgegenzuwirken. Moderne Sklaverei umfasst dabei nicht nur Zwangsarbeit im herkömmlichen Sinne, sondern auch Menschenhandel mit dem Ziel der wirtschaftlichen Ausbeutung. Berichten müssen alle Unternehmen, deren Jahresumsatz über 36 Millionen Pfund liegt und die zumindest einen Teil davon durch Tätigkeit in Großbritannien erbringen. Das schließt auch eine große Zahl deutscher Unternehmen mit ein.

Das Gesetz an sich schreibt zwar nicht vor, was genau in den Erklärungen enthalten sein muss. Der begleitende Leitfaden der britischen Regierung allerdings empfiehlt deutlich, sowohl Informationen über den eigenen Betrieb und relevante interne Richtlinien bereitzustellen als auch zu beschreiben, wie genau vorgegangen wird, um Risiken moderner Sklaverei zu erkennen und zu mildern. Nicht die Risikovermeidung steht hierbei im Vordergrund, sondern  Transparenz und ein effektiver Umgang mit eventuellen Negativauswirkungen im Sinne einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

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Internationale und nationale Rahmenwerke

Dieser Ansatz bildet spätestens seit der Beschließung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat den Rahmen für die soziale Verantwortung wirtschaftlicher Akteure. In der Praxis bedeutet das für Unternehmen, potenzielle Negativauswirkungen ihrer direkten und indirekten   Aktivitäten auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu minimieren und  wiedergutzumachen. Auch auf gesetzlicher und politischer Ebene ist die  Verantwortung von Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zunehmend fest verankert. Bislang haben Regierungen in acht Staaten ihre Strategie zur Umsetzung der UN Leitprinzipien in Nationalen Aktionsplänen festgehalten, in gut 30 weiteren Ländern sind entsprechende Konzepte in Arbeit, darunter auch Deutschland. Ein dem Modern Slavery Act ähnliches Gesetz verpflichtet bereits seit 2010 in Kalifornien tätige  Unternehmen, über Risiken in Bezug auf Zwangsarbeit und Menschenhandel zu  berichten. In Frankreich befindet sich ein Gesetzesentwurf zur unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte in der Abstimmung, in der Schweiz wird eine entsprechende Volksabstimmung vorbereitet und europaweit müssen  EU-Mitgliedsstaaten − sofern noch nicht geschehen − die sogenannte CSR-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung umsetzen.

Ein Junge schleppt einen schweren Trog.

Menschenrechte zunehmend relevant

Diese Entwicklungen tragen einer veränderten Realität Rechnung: Mit zunehmend globalen und komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten steigt für Unternehmen auch das Risiko, direkt oder indirekt zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Der Einsturz der Rana Plaza  Textilfabrik in Bangladesch, Berichte über Arbeitssklaven auf thailändischen Fischtrawlern oder prekäre Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern in Europa − all das sind Szenarien, die den daraus entstehenden Handlungsbedarf unterstreichen.

Eine große und stetig wachsende Zahl von Unternehmen setzt sich daher aktiv für die  Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Minimierung von menschenrechtlichen Risiken in ihren Lieferketten und Geschäftsbeziehungen ein. In Umfragen unter Geschäftsleuten landen Menschenrechte immer häufiger unter den wichtigsten Themen der Nachhaltigkeitsagenda. Als vor Kurzem das britische Business & Human Rights Resource Centre eine Befragung unter den DAX 30-Unternehmen durchführte, nahmen mehr als zwei Drittel der kontaktierten Firmen teil und machten teils detaillierte Angaben dazu, was sie zur Achtung der Menschenrechte unternehmen.

Was machen Unternehmen?

Auch die Transparenzbestimmungen des Modern Slavery Act spielen hierbei eine Rolle. Ergon Associates, eine auf Wirtschaft und Menschenrechte spezialisierte Beratung, analysiert die Umsetzung der Berichtspflicht des Modern Slavery Act seit dessen Inkrafttreten. Eine kürzlich mit Historic Futures durchgeführte Studie ergab, dass der Modern Slavery Act erheblich dazu beigetragen hat, die Führungsebene britischer Unternehmen für soziale und menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette zu sensibilisieren. Auch der Fokus auf die Identifizierung und Überwachung von Risiken habe nach Einführung des Modern Slavery Act weiter zugenommen.

Das zeigt sich − zumindest teilweise − auch in den bislang veröffentlichten Berichten. Knapp 1.000 Modern-Slavery-Erklärungen sind mittlerweile in dem von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragenen zentralen Register hinterlegt. Auch eine Zahl deutscher Unternehmen ist darunter. Die inhaltliche Tiefe der Berichte variiert stark: Eine Analyse der rund 250 ersten Berichte durch Ergon Associates zeigte, dass nur knapp 20 Prozent der gemachten Erklärungen genauere Angaben dazu enthielten, wie die Unternehmen Zwangsarbeits- und Menschenhandelsrisiken in der Lieferkette identifizieren und bekämpfen. Auch ein Jahr nach Inkrafttreten der Berichtspflicht sind dies Bereiche, zu denen viele Unternehmen lediglich vage Informationen bereitstellen. Gleichzeitig ist jedoch auch zu beobachten, dass gerade größere, global agierende Firmen detaillierte Erklärungen abgeben, oftmals integriert in die breitere Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsberichterstattung, die ihren Umgang mit Risiken moderner Sklaverei ausführlich beschreiben. Das ist nicht nur im  Sinne des Gesetzes, sondern auch von strategischer Bedeutung.

Über die Autorin

Laura Curtze arbeitet als Researcher bei Ergon Associates, einer Unternehmensberatung mit Hauptsitz in London, die Kunden aus ganz Europa zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtsprozessen, Arbeitsnormen, sozialer Nachhaltigkeit in der Lieferkette und Reporting berät.

Die Berichtspflicht als Chance

Denn der Umgang von Unternehmen mit menschenrechtlichen und sozialen Risiken wird auch für zivilgesellschaftliche Beobachter, Geschäftspartner und Konsumenten immer wichtiger. Und auch für Investoren spielt das menschenrechtliche Risikomanagement von Unternehmen eine wachsende Rolle. Das zeigt sich zum Beispiel in der Erweiterung des Dow Jones Sustainability Index um einen Indikator zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte oder in der Entwicklung von Initiativen wie dem Corporate Human Rights Benchmark, der sich auf die vergleichende Bewertung von unternehmerischen Sorgfaltspflichtsprozessen konzentriert. Auch für kleinere Betriebe wird eine transparente Haltung zum Thema Menschenrechte zunehmend relevant, nicht zuletzt aufgrund von Kundenanfragen.

Vor diesem Hintergrund bietet die Berichterstattung unter dem Modern Slavery Act  Unternehmen auch klare Chancen: Zum einen kann die Berichtspflicht dabei helfen,  Nachhaltigkeitsthemen intern zu priorisieren und eigene Prozesse zur Risikoidentifizierung und -minimierung anzustoßen, zu evaluieren und zu optimieren. Darüber hinaus stellen die zu veröffentlichenden Erklärungen auch eine Gelegenheit für Unternehmen dar, verstärktes Engagement zu demonstrieren, Transparenz herzustellen − und so nicht zuletzt gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen seitens Konsumenten, Kunden, Investoren und Gesetzgebern entgegenzukommen.

Die Berichte und Analysen von Ergon Associates zum Modern Slavery Act sind online abrufbar.

Im Original ist der Text im Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2016" erschienen.

Quelle: UD
 

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