Politik

Keine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

In Deutschland entfallen rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen auf die Gebäudeklimatisierung. Die Energieeffizienz- und Klimaschutzziele der Bundesregierung können daher nur erreicht werden, wenn der Verbrauch an Wärmeenergie in den Gebäuden deutlich abnimmt. Der Koalitionsausschuss konnte sich jedoch nicht auf eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einigen.

02.03.2015

Keine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zoom

Gebäudebesitzer sollten rückwirkend ab Januar 2015 zehn bis 25 Prozent ihrer Sanierungskosten steuerlich geltend machen können. Den Bund und die Länder hätte dies nur etwa eine Milliarde Euro pro Jahr gekostet. Nach Auffassung des VDI hätte diese Summe jedoch ein Vielfaches an weiteren Investitionen ausgelöst. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der VDI immer wieder für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgesprochen. Doch Bund und Länder finden seit vielen Jahren leider keinen letztlich tragfähigen Kompromiss. Dieses ständige Hin und Her der Politik verunsichert Hauseigentümer.

"Das ist kein positives Signal für mehr Klimaschutz und Energieeinsparung in Deutschland. Ohne steuerliche Anreize werden viele der dringend benötigten größeren Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand wohl nicht angestoßen werden", konstatiert der VDI-Direktor.

"Seehofer erweist sich nun auch bei der Wärmewende so wie schon beim Netzausbau als Bremser beim Klimaschutz. Der bayrische Ministerpräsident hat in der Koalitionsrunde am vergangenen Dienstag verhandelt wie auf einem Basar. Der Klimaschutz wurde rücksichtslos geopfert, weil CDU und SPD nicht bereit waren, auf die bayrische Forderung nach einem finanziellen Kompensationsgeschäft einzugehen", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

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Mehrere Gutachten haben längst nachgewiesen, dass bei einer steuerlich angereizten Erhöhung der Sanierungsrate im Wohnungsbestand neben dem Klima per Saldo auch der Staat über zusätzliche Einnahmen bei der Mehrwert-, der Einkommens- und der Körperschaftssteuer profitiert.

Steuerliche Absetzbarkeit wichtig für Erfolg der Energiewende

"Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen ist aus Sicht des VDI eine wichtige Maßnahme, um die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich voranzubringen", betont VDI-Direktor Ralph Appel. Hausbesitzer investieren aktuell nur zurückhaltend in die energetische Sanierung ihrer Gebäude. "Der zwischen dem Bund und den Ländern im Dezember 2014 geschlossene Kompromiss, dass Hausbesitzer einen Teil ihrer Kosten für bessere Dämmung, neue Fenster oder für eine neue Heizungsanlage von der Steuer absetzen können, wäre ein wichtiger Impuls gewesen", stellt Ralph Appel fest. Leider wurde dieser Kompromiss im letzten Koalitionsausschuss wieder gekippt.

Quelle: UD/na
 

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