Podiumsdiskussion: Die Rolle von Corporate Responsibility bei weltweiten Ressourcenkonflikten
Ob Coltan, Seltene Erden und natürlich auch Rohöl – vor allem die Industrienationen verlangen nach solchen Rohstoffen, ohne oftmals nach dem Ursprung und den Produktionsbedingungen zu fragen. Um dem entgegenzuwirken kommt Unternehmen, die entsprechende Rohstoffe nutzen, eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Schwierig ist die Situation besonders dann, wenn sich die benötigten Ressourcen in Konfliktregionen wie zum Beispiel dem Kongo oder Asien befinden. Darüber diskutierten in Berlin unter anderem die frühere Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul, Amnesty-Generalsekretärin Monika Lücke und Oliver Wieck vom BDI Ausschuss Außenwirtschaft. Gastgeber ist der UN Global Compact und die Mediengruppe macondo.
Podiumsdiskussion zum Thema "Die Rolle von Corporate Responsibility bei weltweiten Ressourcenkonflikten". Foto: Marion Book
04.03.2011
Berlin (UD/jb) - Rund 140 Gäste folgten der Einladung anlässlich der Vorstellung des aktuellen Global Compact Jahrbuchs, das sich dem Thema Ressourcenkonflikte widmet. Lebhaft diskutiert wurde dabei die Grenzziehung zwischen den Verantwortungsgebieten von Politik und Wirtschaft sowie dier Ruf nach Gesetzen, ohne jedoch die gemeinsamen Ziele aus den Augen zu verlieren: Nachhaltige Entwicklung als Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg, die Einhaltung der Menschenrechte und den Erhalt der Umwelt.
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| „Unternehmen müssen rechtlich festgenagelt werden“, forderte Monika
Lüke, Generalsekretärin Amnesty International Deutschland. Freiwillige
Selbstverpflichtungen wie der Global Compact reichen ihrer Ansicht nach
alleine nicht aus, da es an umfassenden Überwachungsmechanismen fehle.
Zwar haben sich nahezu alle Staaten durch die Ratifizierung der
UN-Menschenrechtskonvention |
dazu verpflichtet, Menschenrechte zu
schützen und auch dafür Sorge zu tragen, das Unternehmen diese nicht
verletzen. „Das Problem liegt jedoch auf der Durchsetzungsebene“, so
Lüke und
nannte als Beispiel rechtsfreie Regionen wie das Niger-Delta. Da
staatliche Kontrollen dort nicht immer greifen, müsse es andere
Mechanismen geben, die Unternehmen überwachen.
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| Für Kontrollen sprach sich auch Oliver Wieck vom BDI Ausschuss Außenwirtschaft aus, gab jedoch zu bedenken, dass diese auch umsetzbar sein müssten. Dabei sei die Frage, wie weit diese Kontrollen gehen dürfen. „Hier bitte ich darum, dass wir aufeinander zu gehen und gemeinsam versuchen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die sowohl den politischen Vorgaben als auch den |
Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden.“ In Bezug auf die Frage um gesetzliche Verankerung bekannte sich Wieck
klar zur Freiwilligkeit. Für ihn gehe es im Global Compact vor allem
um Leitlinien für Unternehmen zur Umsetzung und um ein Netzwerk zum
Austausch. Zu glauben, Unternehmensabläufe wie diese gesetzlich regeln
zu können, hält er für eine Utopie.
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| Heidemarie Wieczorek-Zeul, MdB (SPD), Bundesministerin a.D., erinnerte
dabei an die Ursprünge des Global Compacts, in denen es das Ziel war,
dass durch die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen Maßstäbe
für einen guten Wettbewerb gesetzt werden, der andere mit sich zieht.
Diesen Ansatz vertrete sie nach wie vor – um den Global Compact jedoch
weiter zu entwickeln sei vor allem wichtig, dass Beschäftigte von
Unternehmen sowie die Käufer |
vom Global Compact wissen. „In Deutschland
ist er noch nicht so bekannt“, kritisierte Wieczorek-Zeul. Zudem ist sie
der Meinung, dass verbindliche Kontrollmechanismen von Nöten seien und
ging noch weiter: „Vielleicht müssen auch irgendwann aus dem Global
Compact global rechtlich verbindliche Regeln werden“.
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| Die Verantwortung dürfe nicht hin und hergeschoben werden, warnte Prof. Dr. Klaus Dieter Wolf, Vorstand der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. „Es geht um die Organisation einer Verantwortungsteilung“, sagte er. Fungieren Unternehmen in einem Gebiet, auf dem staatliche Standards durch die Regierung nicht umgesetzt werden können oder wollen, haben sie die Möglichkeit,
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über die freiwillige Selbstverpflichtung eigene Standards zu setzen, die
einen Schritt über das Niveau der vorherrschenden Bedingungen
hinausgehen. „Sie können den Staat nicht ersetzen, aber sie können etwas
Sinnvolles tun“. Sie seien dazu nicht verpflichtet, aber der Staat
könne durch Zertifizierungen oder öffentliche Ausschreibungen Anreize
schaffen. Unangebracht sei es, so Wolf, die sogenannten „hard laws“ gegen
die „soft laws“ auszuspielen. Beide müssen zusammen funktionieren. Dabei
sei „der Global Compact ein hervorragendes Instrument für Akteure, so
Wolf. Über den Austausch von Best practices in Lernforen können sie viel
lernen.
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| Diese Funktion des Global Compacts hob auch Angelika Pohlenz vom Deutschen Global Compact Netzwerk hervor: Das Problem für Unternehmen, die in Konfliktregionen tätig sind, sei vor allem, dass sie sich Anforderungen gegenüber gestellt sehen, die sie von Hause nicht kennen, so Pohlenz. Oft gäbe es für diese Situationen bereits erprobte Mechanismen, die angewendet werden können, die viele
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Unternehmen aber nicht kennen. Eine Guideline wie solche des Global Compact
oder entsprechende Handbücher seien daher besonders sinnvoll. „Für
Unternehmen ist es wichtig zu wissen, worauf sie sich einlassen“, so
Pohlenz. Bezüglich der Überwachungsmechanismen rückt sie die NGOs in den
Fokus, „insbesondere große Unternehmen werden so eng beobachtet, dass
es sofort auffällt, wenn irgendetwas passiert, dass nicht konform ist zu
dem, was vom Global Compact gefordert wird.“
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| In
einer Keynote wies Prof. Dr. Elmar Altvater von der FU Berlin auf den
Zusammenhang von Ressourcenkonflikten und deren Endlichkeit hin: „Die
zweite Frage zielt auf den Umgang mit der Begrenztheit des Globus und
der globalen Ressourcen. Diese in Rechnung stellend hat Immanuel Kant
den „kategorischen Imperativ“ formuliert. Die Beachtung dieses
Imperativs hat zur harten Folge, dass auf der
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begrenzten Kugelfläche
auch die Ansprüche an irdische Ressourcen begrenzt werden müssen und
folglich der Regulation bedürfen.“
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