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859 Unternehmen vom Global Compact ausgeschlossen

Seit Juli 2009 gilt: Haben Unternehmen länger als ein Jahr keinen „Communication on Progress Bericht (COP)“ eingereicht, werden sie vom Global Compact ausgeschlossen. Insgesamt versäumten im vergangenen Jahr über 800 Unternehmen die rechtzeitige Abgabe des COP. Sie alle wurden von der Teilnehmerliste des Global Compact gestrichen.
Foto: Niceshot/Fotolia.com
03.03.2010 Münster (UD/jb) - Auch 19 Unternehmen aus Deutschland wurden vom Global Compact delisted. Weiterhin jeweils dreißig Unternehmen aus Spanien und Frankreich. Die meisten der gestrichenen Unternehmen stammen jedoch aus Entwicklungs- und Schwellenländern.

Mit dem COP bezeugen die teilnehmenden Unternehmen ihre Bemühungen zur Integration der zehn Prinzipien des Global Compacts in ihre Betriebspraxis. Grundsätzlich muss dieser COP oder auch Fortschrittsbericht einmal im Jahr dem Global Compact Office vorgelegt werden. Die Aktualisierung der COP Richtlinien im vergangen Jahr besagt dazu: „Unternehmen, die im Global Compact länger als ein Jahr als „non-communicating“ geführt werden – also keinen COP eingereicht haben – werden „delisted“ und von der GC-Homepage entfernt.“ Welche Unternehmen mit dem Status non-communicating gelistet sind, ist auf der Internetseite des UN Global Compacts einzusehen.

Wird ein Unternehmen dann von der Teilnehmerliste gestrichen, ist der Ausschluss jedoch nicht endgültig. Wollen sie dem Global Compact wieder beitreten, müssen sie sich erneut bewerben und gleichzeitig ihren COP vorlegen.

Die in 2009 vorgenommenen Aktualisierungen der COP Richtlinien beinhalten außerdem, dass neue Mitglieds-Unternehmen ihren ersten COP spätestens ein Jahr nach ihrem Beitritt einreichen. In den ersten fünf Jahren ihrer Mitgliedschaft müssen sie die Implementierung der zehn Prinzipien in mindestens zwei der Global Compact Bereiche darstellen. Nach dieser Frist muss der COP die Umsetzung der Prinzipien in allen vier Bereichen behandeln.

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Grafik: Husin Sani/Flickr

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