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Beteiligungsprozesse in der EU können verbessert werden

Beteiligungsprozesse können einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreichere Umsetzung europäischer Umweltpolitik leisten. Wichtig sei jedoch, dass die jeweiligen Ziele, Nutzen und Kosten klar sind und die Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung des jeweiligen institutionellen und sozialen Kontextes individuell gestaltet werden. Das geht aus einer Studie von zehn europäischen Forschungsinstituten hervor, die vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) koordiniert wurde.
Foto: Eurpäische Commission/C Lambiotte
26.01.2010 Leipzig (UD/fo) -  Dazu wurde Partizipation im Bereich Umwelt in verschiedenen europäischen Ländern auf allen Ebenen untersucht, um neue Lösungen für die komplexen gesellschaftlichen Prozesse des Wasser- und Naturschutzes zu entwickeln und die Anwendung in der erweiterten EU zu erleichtern. Das Projekt "GoverNat" wurde im Rahmen des Marie-Curie-Stipendiatenprogrammes vier Jahre lang von der EU mit insgesamt 2,4 Millionen Euro gefördert.
 
Die Verwaltungsprozesse im Bereich biologische Vielfalt und Wasser sind in der Europäischen Union ein komplexes System mit verschiedenen politischen Ebenen - von der lokalen bis hin zur internationalen Ebene. Daran beteiligt sind eine Vielzahl an Akteuren: staatliche und nicht-staatliche Institutionen, Industrie, Wirtschaft,
Zivilgesellschaft  und Privatpersonen. Alle diese in den Prozess zu integrieren und das relevante Wissen einfließen zu lassen, ist eine große Herausforderung. Anhand der Partizipationsprozesse, die die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Natura-2000-Naturschutznetzwerk erfordern, hatten deshalb 12 Doktoranden und Postdocs diese Prozesse in verschiedenen EU-Ländern untersucht.
 
Ihre Ergebnisse haben die Wissenschaftler nun zur Abschlusskonferenz des Projektes "GoverNat" als Empfehlungen an die Politik zusammengefasst und dabei fünf Punkte herausgearbeitet:
 
1. Erwartungen regeln
Die Beteiligten an solchen Partizipationsprozessen haben unterschiedliche Erwartungen und Hoffungen an den Prozess. Sind die Ziele jedoch nicht klar, dann sind Missverständnisse, Frustration und Konflikte vorprogrammiert, die die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses untergraben können.
 
2. Prozesse an Kontexte anpassen
Die Fallstudien haben gezeigt, dass sich übliche Beteiligungsverfahren in den einzelnen EU-Staaten und auch in den einzelnen Sektoren sehr unterscheiden; eine EU-weite Blaupause kann daher nicht erfolgreich sein. Die Prozesse müssen stattdessen stets an den kulturellen und institutionellen Zusammenhang angepasst werden.
 
3. verschiedene Akteure einbinden
Aufgrund der vielen Ebenen ist es wichtig, konstruktive Wege zu finden, um mit den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Verfahrensabläufen umzugehen. Dabei müssen Prioritäten zwischen Sektoren und Ebenen ausgehandelt werden.
 
4. Initiativen "von unten" einbeziehen
Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale Initiativen haben in den letzten Jahrzehnten spürbar zu einer demokratischen Umweltpolitik beigetragen. Ihr Wissen und ihr Engagement können diese Prozesse deutlich voranbringen. So gelang es zum Beispiel, im finnischen Lempääla einen See vor dem Zuwachsen mit Schilf zu bewahren und so ein wichtiges Vogelschutzgebiet zu erhalten. Die Initiative ging dabei von lokalen Ornithologen aus, die ihre Erfahrungen einbrachten und durch Vereinbarungen die Aufnahme in das Natura-2000-Netzwerk ermöglichten. Auch beim ungarischen Körös-Maros-Nationalpark ging die Initiative von Hobbyornithologen aus. Inzwischen gibt es dort zwar eine hauptamtliche Nationalparkverwaltung, aber die Anwohner sind über regelmäßige Versammlungen immer noch eingebunden, denn die Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung und den Landwirten entscheidet letztlich über den Erfolg der Maßnahmen.
 
5. Nutzen und Kosten bekannt machen und aufteilen
Auch wenn der demokratische Nutzen dieser Beteiligungsprozesse unbestritten ist, so bedarf die Durchführung personeller Ressourcen. Dabei ist es wichtig, dass Kosten und Nutzen gerecht verteilt werden. Dieser Aspekt wurde bisher häufig von Politik und Forschung unterschätzt. Das zeigte sich auch bei der Fallstudie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Sprotte in Thüringen, die Matteo Roggero vom UFZ durchgeführt hat. Zur Verbesserung der Wasserqualität war es dort notwendig, viele private Landbesitzer im Flusseinzugsgebiet zur freiwilligen Mitarbeit zu bewegen. Dabei entstanden auf öffentlicher Seite z.B. Verwaltungskosten und auf privater Seite Kosten durch eine veränderte Landnutzung, aber auch durch die Teilnahme an den Beteiligungsverfahren selbst. Die Einbeziehung eines privaten Ingenieurbüros, die erst durch zusätzliche Finanzmittel möglich wurde, erwies sich bei der Koordination und Kommunikation der Einzelmaßnahmen als sehr hilfreich.
 
"Die mehr als 30 untersuchten Beispiele aus Ländern wie Deutschland, Portugal, Großbritannien, Spanien, Ungarn oder Finnland zeigen, dass immer noch nicht klar ist, welchen spezifischen Nutzen Beteiligungsverfahren erbringen. Es scheint klar, dass sie oft die Umsetzung von EU-Richtlinien erleichtern und verbessern sowie die Mitbestimmung von Betroffenen ermöglichen. Unklar bleibt jedoch, welche spezifische Form der Beteiligung in solch komplexen Prozessen, die sowohl die lokale als auch regionale, staatliche und europäischen Akteure verschiedener gesellschaftlicher Bereiche mit einbeziehen, angemessen und sinnvoll ist", sagte Dr. Felix Rauschmayer vom UFZ, der das Projekt koordiniert. "Offensichtlich ist nach wie vor die Spannung zwischen oft naiven Befürwortern von mehr Partizipation und – auf Ziele, Möglichkeiten und Verfahren der Beteiligung bezogen - oft recht unerfahrenen Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung. Hier kann - neben verwaltungsinterner Weiterbildung - gründliche und systematische Forschung, die an den Bedürfnissen der Praxis anknüpft und ihre Forschungsergebnisse auch wieder zurückspiegelt, umweltpolitischen Fortschritt erleichtern."
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