KfW-Förderung klimafreundlicher Technologien wird drastisch erhöht
Im KfW-Programm "Erneuerbarer Energien" werden ab dem 1. Mai wesentlich attraktivere Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme gelten. Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.
Foto: Marion Book
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Mit dem Innovationsbonus erleichtern wir besonders innovativen Technologien den Eintritt in den Wärmemarkt. Wir stärken damit die Förderung von gewerblichen und privaten Investitionen." Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe und unter anderem zuständig für die Umweltschutzförderung, betont: "Das verbesserte und erweiterte Förderangebot von Bundesumweltministerium und KfW wird dazu beitragen, einen Investitionsschub bei den Erneuerbaren Energien im Wärmesektor zu bewirken!"
Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. Finanziert werden Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Neu eingeführt wurde eine wesentlich attraktivere Förderung für große Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Neben den von der KfW bereit gestellten Darlehen können Tilgungszuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für große Solarkollektoren beantragt werden. Antragsteller können zusätzlich eine Förderung für neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze erhalten, die zu mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden.
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