Politik

SPD-Chef Gabriel will Fracking verbieten

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat sich gegen das sogenannte Fracking zur Förderung von Schiefergas ausgesprochen. "So lange es technologisch nötig ist, Chemikalien in den Boden zu pressen, die dann drohen ins Grundwasser einzudringen, sollten in Deutschland gar keine Genehmigungen erteilt werden", sagte er im Interview in der neuen Ausgabe des Greenpeace Magazins. "In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl fordern wir deshalb einen Verzicht auf das Fracking bis alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet und ausgeschlossen sind", erklärte Gabriel.

18.04.2013

Foto: Dominik Butzmann/SPD
Foto: Dominik Butzmann/SPD
Protest gegen Kohlekraftwerke hält der SPD-Chef dagegen für "ziemlichen Unfug". "Die Grünen haben in Hamburg gesehen, wo das hinführt. Sie haben dort im Wahlkampf 2008 versprochen, den Neubau des Kohlekraftwerks Moorburg zu verhindern, und mussten nach der Wahl den Bau genau dieses Kohlekraftwerks genehmigen. Das hat zu der größtmöglichen Wählerenttäuschung geführt. Die SPD wird nicht den gleichen Fehler machen", sagte er. Seit 2008 habe die Anzahl der Kohlekraftwerke in einem Land keine Auswirkungen mehr auf die Menge an CO2 in Europa. "Seitdem gibt es nämlich ein europäisches Emissionsbudget, und das sinkt."

In der Koalitionsfrage spricht Gabriel sich nicht generell gegen ein Bündnis mit der Linkspartei aus. "Ich finde es 20 Jahre nach der deutschen Einheit albern, die Linken weiter als SED-Nachfolgeorganisation zu diskreditieren", sagte er. Für eine Koalition im Bund sieht der SPD-Chef derzeit allerdings noch keine Chancen. Denn faktisch bestehe die Linke immer noch aus zwei Parteien: den Pragmatikern im Osten und den "realitätsfremden Sektierern aus dem Westen." Es sei schwierig, mit einer Partei eine Koalition zu bilden, "deren Mitglieder sich nach Aussage ihres Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi gegenseitig hassen." Für Koalitionen brauche man Verlässlichkeit, und die gäbe es bei der Linkspartei auf Bundesebene momentan leider nicht.

Wirtschaftsrat fordert Erkundungsbohrungen
  
Ganz anders sieht das die Industrie: "Der Wirtschaftsrat begrüßt die vorgelegten gesetzlichen Regelungen des Bundesumweltministeriums und des Bundeswirtschaftministeriums zum Einsatz von Fracking-Technologie bei der Erdgasförderung", erklärte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates im Vorfeld der Koalitionssitzung am 17. April 2013. "Unter der Bedingung, dass eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser ausgeschlossen ist, muss eine Erkundung und auch die Förderung von Erdgas in Deutschland möglich sein."

"Aufgrund der unsachlichen Diskussion werden in Deutschland seit zwei Jahren auch in der konventionellen Erdgasförderung keine unterstützenden Maßnahmen mittels Fracking mehr genehmigt. Hier herrscht ebenfalls ein faktisches Fracking-Moratorium. Die deutsche Erdgasproduktion, die 2010 noch 14 Prozent des nationalen Verbrauchs betrug, ist rückläufig und beträgt derzeit nur noch rund 12 Prozent des nationalen Verbrauchs" erklärt Wolfgang Steiger.

"Die Erschließung der nationalen Erdgasvorkommen würde unsere Rohstoff- und Energieversorgung zusätzlich absichern. Die umweltschonende Förderung könnte heimische Wertschöpfung generieren und der Energieträger Gas könnte aufgrund seiner CO2-armen Verbrennung einen Betrag zum Klimaschutz leisten."
"Der Wirtschaftsrat fordert, dass das Gesetzgebungsverfahren nun unverzüglich eingeleitet wird und die Erkundung heimischer Schiefergasvorkommen schnellstmöglich genehmigt wird", so Steiger weiter. "Die Bundesregierung zaudert und zögert schon seit über zwei Jahren. Die Erkundung der Schiefergaslagerstätten und die Entwicklung der notwendigen Fördertechniken sind Voraussetzung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer zukünftigen Förderung. Die Unternehmen brauchen Investitionssicherheit. Dazu müssen zumindest Erkundungsbohrungen möglich sein!"

"Die vorgelegten Vorschläge zu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-Bergbau-Verordnung) lassen beim Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen keine Kompromisse zu. Insbesondere die verbindliche Einbeziehung der örtlichen Wasserbehörden und ihrer Fachkompetenz bei der bergrechtlichen Genehmigung ist der entscheidende Punkt. Die Begutachtung der Umweltauswirkungen eines Fracs auf den Wasserkörper gehört zu den originären Aufgaben der Wasserbehörden. Nach § 19 WHG sollen die Wasserbehörden im Verfahren ein Vetorecht erhalten."
Quelle: UD / na
 
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