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Vergaberecht: Staat muss nachhaltig einkaufen

Der Bund will beim Einkauf stärker auf Nachhaltigkeit setzen. So können Nachhaltigkeitskriterien, dazu gehören umweltbezogene und soziale Aspekte, als zusätzliche Anforderungen in Ausschreibungen angewendet werden. Allerdings gibt es Schwierigkeiten bei der Überprüfung der ökologischen und sozialen Kriterien, berichtet der Onlinefachdienst Service Insiders. Während ökologische Anforderungen, die sich auf ein Endprodukt beziehen, noch überprüfbar und als Leistungskriterium anzuerkennen sind, trifft das für soziale Kriterien nicht zu.
Bundestag: Bund muss nachhaltige Beschaffung sicherstellen. Foto: aboutpixel.de/Hans-Jürgen Pfaff
09.02.2011 Berlin (UD/pte) - Produkte sind oft das Endergebnis eines langen Prozesses, der auf verschiedenen Produktionsebenen in unterschiedlichen Produktionsorten auf unserem Globus stattgefunden hat. Es stellt sich die Frage, wie man da noch die Produktionsbedingungen, die ökologischen und vor allem sozialen Verhältnisse zurückverfolgen kann, unter denen die Grundmaterialien oder Produktkomponenten hergestellt wurden.

Selbst Gütesiegel, Zertifikate und andere Anforderungen, mit denen Endprodukte nach ihrer Umweltverträglichkeit qualifiziert werden, können nur bedingt eine nachhaltige Beschaffung gewährleisten. Erklärungen, deren Wahrheitsgehalt man nicht überprüfen könne, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, moniert Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums .

Daher fordert der Chefeinkäufer des Bundes eine Überarbeitung des Vergaberechts. "Die Nachweispflicht für eine faire Produktionskette muss bei den Unternehmen liegen. Eine einfache Erklärung reicht nicht aus, denn damit bleibt die Verantwortung für Kontrolle und Einhaltung der Kriterien bei den Einkäufern hängen", so Tiedtke.


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Grafik: Husin Sani/Flickr

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Foto: Verena N./Pixelio


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