Vergaberecht: Staat muss nachhaltig einkaufen
Der Bund will beim Einkauf stärker auf Nachhaltigkeit setzen. So können Nachhaltigkeitskriterien, dazu gehören umweltbezogene und soziale Aspekte, als zusätzliche Anforderungen in Ausschreibungen angewendet werden. Allerdings gibt es Schwierigkeiten bei der Überprüfung der ökologischen und sozialen Kriterien, berichtet der Onlinefachdienst Service Insiders. Während ökologische Anforderungen, die sich auf ein Endprodukt beziehen, noch überprüfbar und als Leistungskriterium anzuerkennen sind, trifft das für soziale Kriterien nicht zu.
Selbst Gütesiegel, Zertifikate und andere Anforderungen, mit denen Endprodukte nach ihrer Umweltverträglichkeit qualifiziert werden, können nur bedingt eine nachhaltige Beschaffung gewährleisten. Erklärungen, deren Wahrheitsgehalt man nicht überprüfen könne, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, moniert Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums .
Daher fordert der Chefeinkäufer des Bundes eine Überarbeitung des Vergaberechts. "Die Nachweispflicht für eine faire Produktionskette muss bei den Unternehmen liegen. Eine einfache Erklärung reicht nicht aus, denn damit bleibt die Verantwortung für Kontrolle und Einhaltung der Kriterien bei den Einkäufern hängen", so Tiedtke.
Kontakt
Impressum
RSS
English Version



Drucken 
Senden
Leserbrief






