Kommentar zum Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie
In seinem Kommentar zum Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung begrüßt der SRU die Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie: „Der Fortschrittsbericht belegt, dass die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ein ernsthafter und aktiver Prozess ist, der Kontinuität über Legislaturperioden hinweg aufweist, das Regierungshandeln auf Nachhaltigkeitsziele verpflichtet und der Gesellschaft wichtige Impulse gibt“, betont Prof Dr. Miranda Schreurs. „Dennoch müssen die Ziele anspruchsvoller werden, um die gefährdeten „natürlichen Lebensgrundlagen“ erhalten zu können.
Der SRU fordert neue Indikatoren und Ziele, die wichtige ökologische Schutzgüter betreffen. Foto: abejorro34/flickr.com
Der SRU hat sich mit einem „Kommentar zur Umweltpolitik“ an der Konsultation der Bundesregierung zum Entwurf des Fortschrittsberichts 2012 der Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt. Er schlägt vor, die Indikatoren und Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung deutlich nachzubessern. Bestehende Ziele sollten für 2020 und 2050 dynamisch fortgeschrieben werden.
Die Bundesregierung sollte zudem eine Reihe von neuen Indikatoren und Zielen formulieren, die wichtige ökologische Schutzgüter betreffen, beispielsweise die Wasserqualität und die Artenvielfalt. Bestehende Ziele müssen fortgeschrieben und teilweise ehrgeiziger formuliert werden. Insbesondere dort, wo Ziele bereits jetzt deutlich verfehlt werden oder gegenläufige Trends zu konstatieren sind, wie zum Beispiel in den Bereichen Rohstoffproduktivität, Flächeninanspruchnahme, Artenvielfalt, Gütertransportintensität, Stickstoffüberschuss und ökologischer Landbau, sollte die Indikatorenbilanz der Ausgangspunkt für eine Entwicklung wirksamer Lösungsstrategien sein. Politik durch Indikatoren und Entscheidungsregeln sollte zudem durch effektive Prüf- und Entscheidungsverfahren im Regierungshandeln ergänzt werden. „Wegen der materiellen Unschärfe des Konzepts der Nachhaltigkeit ist es wichtig, die Umweltinteressen in der Politik auch prozedural zu stärken“, betont Prof. Dr. Christian Calliess.
Der SRU begrüßt daher die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung, da sie Referenten aller Ressorts dazu verpflichtet, sich mit den Zielen und Managementregeln der Nachhaltigkeitsstrategie vertraut zu machen. Sie sollte aber weiter gestärkt werden. So sollen die Ressorts die Nachhaltigkeitsprüfung bei allen Regelungsvorhaben bereits in frühen Stadien der Politikformulierung beginnen, angemessen dokumentieren und dabei auch die im Sinne der nachhaltigen Entwicklung negativen Folgen benennen. Mittelfristig sollte eine umfassende, integrierte Politikfolgenabschätzung nach dem Vorbild des Impact-Assessment-Verfahrens auf europäischer Ebene entwickelt werden.
Der vollständige Kommentar zum Fortschrittsbericht ist auf der Internetseite des Umweltrats verfügbar.
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