Textilien können registrierungspflichtige Elektrogeräte sein
Die Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach begrüßt, wonach auch Textilien registrierungspflichtige Elektrogeräte sein können. "Gerade diese Entscheidung des VG Ansbach trägt dem Sinn des ElektroG in besonderer Weise Rechnung, auch wenn es auf den ersten Blick ungewöhnlich zu sein scheint, Textilien als registrierungspflichtige Elektrogeräte einzuordnen", erklärte Hartmut Theusner, Vorstand der stiftung ear. Das Gericht hatte festgestellt, dass Textilien mit eingearbeiteten elektrischen Heizsystemen (beheizbare Fußsäcke und Wärmeauflagen) als Elektrogeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) anzusehen sind.
19.02.2010
Der Hersteller der Kleingeräte hatte gehofft, dass das Gericht ähnlich wie in einem früheren Fall entscheiden würde. So war der Sportartikelhersteller adidas gegen seine Registrierungspflicht für einen Sportschuh mit elektrisch verstellbarer Fersendämpfung vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht folgte im Jahr 2008 noch der Argumentation, dass der Schuh auch ohne die Elektronik funktionstüchtig sei und daher keine Registrierungspflicht bestehe. Seitdem versuchen immer wieder Hersteller, diese Rechtsprechung für sich nutzbar zu machen.
Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem ElektroG. Mit 24 Mitarbeitern erfüllt die stiftung ear Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die stiftung ear agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.