Grüner Punkt als schwarzes Loch?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlangt Aufklärung über den Verbleib mehrerer hundert Millionen Euro, die möglicherweise im Rahmen der Übernahme des Dualen Systems Deutschland (DSD) durch den US-Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts Co (KKR) seit Anfang 2005 versickert sind.

19.09.2006

KKR habe bei der Übernahme Aktien der damaligen Aktiengesellschaft DSD im Wert von 260 Millionen Euro gekauft. Dem hätten zum 31. Dezember 2004 allein liquide Mittel im Wert von 836 Millionen Euro gegenübergestanden, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Von den beim DSD gebildeten Rücklagen und Rückstellungen in Höhe von ca. 800 Mio Euro gehört ein großer Teil eindeutig den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bei ihren täglichen Einkäufen für ein hochwertiges Recycling von Grünen-Punkt-Verpackungen gezahlt haben und dies weiter tun. Es darf nicht sein, dass derartige Summen - bei wem auch immer - versickern. Diese Gelder müssen für die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der Verpackungen eingesetzt oder an die Verbraucher zurückgegeben werden", forderte Resch im Namen der DUH, die nicht nur als Umweltschutzverband, sondern auch als klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation aktiv ist.
 
Die Kölner Duales System Deutschland GmbH (DSD) betreibt den "Grünen Punkt", das bundesweite System zur Erfassung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Die Gesellschaft wurde 1991 von Industrie und Handel zu ihrer Entpflichtung von individuellen Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen aus der Verpackungsverordnung gegründet und arbeitete zunächst als Non-Profit-Unternehmen. Im Dezember 1992 erhielt DSD von allen Bundesländern die Anerkennung als flächendeckend agierendes System unter klar definierten Auflagen. Die wesentliche Auflage war die Pflicht, Rückstellungen für den Fall der Einstellung des Systembetriebs in ausreichender Höhe zu bilden. Es handelt sich deshalb bei der Bildung von Rückstellungen nicht um eine freiwillige Entscheidung von DSD, sondern um die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht, ohne deren Einhaltung die Anerkennung von DSD zu widerrufen wäre. 
Quelle: UD
 
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