Flirten erlaubt - Arbeitsgericht weist US-Ethikrichtlinie zurück

Der US-Handelskonzern Wal-Mart darf seinen amerikanischen Verhaltenskodex nicht uneingeschränkt auf seine Mitarbeiter in Deutschland anwenden. Das Arbeitsgericht Wuppertal hat entschieden, dass ein großer Teil der im Verhaltenskodex enthaltenen Klauseln gegen deutsches Arbeitsrecht verstoßen und demnach verboten ist. Dazu zählen beispielsweise die Einrichtung einer Ethik-Hotline und ein Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue Mitarbeiter.

21.06.2005

Seit einem Jahr müssen Unternehmen, die an der New Yorker Börse gelistet sind, ihren Mitarbeitern Verhaltensregeln vorschreiben. Diese neue Ethik im Business zielt vor allem auf den Umgang mit Kunden und Lieferanten ab. Beim Lebensmittelkonzern Wal-Mart aus dem tiefen Süden der USA wird aber gleich das gesamte Liebesleben der Mitarbeiter geregelt. Das geht in Deutschland zu weit, befand jetzt das Arbeitsgericht Wuppertal.

Zusammen mit der Gehaltsabrechnung hatten die 12.500 deutschen Mitarbeiter im Februar eine so genannte Ethikrichtlinie erhalten. Unter anderem wurde den Arbeitnehmern darin "sexuell deutbare Kommunikation jeder Art" untersagt. Ebenfalls verboten wurde die Annahme von Geschenken von Lieferanten. Gleichzeitig hatte Wal-Mart eine Ethik-Hotline eingerichtet, über die Mitarbeiter die Verstöße von Kollegen melden sollten. Der Gesamtbetriebsrat war dagegen vor Gericht gezogen. Allerdings wurde nicht der gesamte Kodex vom Gericht verworfen. So enthalte das Papier auch Grundsätze wie das Bekenntnis zum Umweltschutz, die so allgemein gefasst seien, dass sie für die Mitarbeiter nicht verbindlich seien.
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bezeichnete die Gerichtsentscheidung als Erfolg. Die Ethikrichtlinie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Zudem monierte ein Gewerkschaftssprecher, dass der Betriebsrat vorab in keiner Weise informiert oder eingebunden worden sei.   Insbesondere die „Kultur des Anschwärzens“, bei der Kollegen über anonyme Hotlines „Fehlverhalten“ melden können, sei inakzeptabel. Von Seiten Wal-Marts stehen noch Reaktionen aus. Auf der Webseite finden sich keinerlei Kommentare. Eine Sprecherin erklärte gegen über der Süddeutschen Zeitung, man zunächst die Urteilsbegründung abwarten werde,    

Präzidensfall

Die Praxis US-amerikanischer Unternehmen, ihre Verhaltensnormen auf deutsche Niederlassungen zu übertragen, ist weit verbreitet. Die Entscheidung des Wuppertaler Arbeitsgerichts wird daher eine Präzedenzwirkung für diese Firmen haben. Höchstrichterliche Urteile des Bundesarbeitsgerichtes zu Verhaltensrichtlinien von Unternehmen gab es bislang kaum. Im Jahr 2001 hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zwar bereits mit einer Verhaltensrichtlinie beschäftigt, allerdings "ist der damalige Kodex längst nicht so umfangreich wie der von Wal-Mart gewesen", so der Anwalt der Wal-Mart-Betriebsräte, Wolfgang Brinkmeier.
 
Auch viele deutsche Unternehmen haben sich mittlerweile Ethikrichtlinien unterworfen, so etwa Lufthansa, DaimlerChrysler und Siemens. Diese Richtlinien sollen vor allem das korrekte Verhalten im Geschäftsalltag regeln. Anders als beim US-Unternehmen Wal-Mart stehen Liebesparagraphen jedoch nicht in der Satzung.
Quelle: UD
 
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