Energiewende

Studie über Energieaudits und Energie-Managementsysteme veröffentlicht

Die Steigerung der Energieeffizienz ist zentral für den Klimaschutz und die Energiewende. Da Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung etwa 45 Prozent der Endenergie in Deutschland verbrauchen, kommt ihnen bei der Umsetzung dieser Ziele eine wichtige Rolle zu. Bedeutende Instrumente für mehr Energieeffizienz in Unternehmen sind Energieaudits und Energiemanagementsysteme. Um diese zu stärken, hat die Europäische Kommission vor vier Jahren eine Energieauditpflicht für große Unternehmen erlassen. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, Energieaudits und Energiemanagementsysteme auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) voranzubringen.

21.07.2016

Studie über Energieaudits und Energie-Managementsysteme veröffentlicht

Die Umsetzung dieser Vorgaben hat das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI gemeinsam mit seinen Partnern Ricardo Energy & Environment und DNV GL in der kürzlich veröffentlichten Studie „A Study on Energy Efficiency in Enterprises: Energy Audits and Energy Management Systems“ analysiert.

Die Europäische Kommission legte 2012 in Artikel 8 der Energieeffizienzrichtlinie (EED) fest, dass alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum 5. Juni 2014 verpflichtende Energieaudits für große Unternehmen in nationales Recht umsetzen müssen. Betroffenen Unternehmen sollen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen und dieses künftig alle vier Jahre wiederholen. Alternativ können die Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedsstaaten KMU dazu ermutigen, Energieaudits umzusetzen und Energiemanagementsysteme einzuführen.

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Die Richtlinie bietet den Mitgliedsstaaten einen gewissen Handlungsspielraum für die nationale Umsetzung dieser Vorgaben. Dies hat laut der Studie dazu geführt, dass die Grundzüge der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zwar recht ähnlich sind, wichtige Aspekte jedoch unterschiedlich ausgestaltet wurden. Dr. Simon Hirzel, Hauptautor der Studie, erklärt: „Bestimmte Anforderungen an ein Energieaudit werden in den Ländern unterschiedlich gehandhabt, beispielsweise der abgedeckte Anteil des Energieverbrauchs oder die Einbeziehung von Verbräuchen für Transporte oder Gebäude.“

Dies stellt insbesondere international agierende Unternehmen vor Herausforderungen: Sie wollen konzernintern einheitlich auf die Vorgaben reagieren, sehen sich aber mit 28 nationalen Gesetzgebungen konfrontiert.

In Deutschland gibt es im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten bereits ein relativ umfangreiches Instrumentarium, um die Nutzung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen voranzutreiben. Lisa Nabitz, Mitautorin der Studie, nennt Beispiele: „Unternehmen können je nach Größe und Energieverbrauch bei der Einführung eines Energiemanagementsystems beziehungsweise eines Energieaudits Steuerentlastungen im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs und der Besonderen Ausgleichsregelung beantragen.“

Daneben bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen für Energieaudits eine finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm ,Energieberatung Mittelstand‘ sowie einen Zuschuss für die Einführung von Energiemanagementsystemen. Zudem können Energieaudits auch im Rahmen der Teilnahme an Energieeffizienz-Netzwerken realisiert werden.

Quelle: UD/cp
 

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