MAN: Vereinbarung über einheitliche Standards für alle Mitarbeiter weltweit

Der Vorstand der MAN SE sowie der SE-Betriebsrat und der Internationale Metallgewerkschaftsbund IMB haben eine „Gemeinsame Erklärung zur sozialen und unternehmerischen Verantwortung in der MAN Gruppe“ unterzeichnet. Darin bekennen sie sich zu elementaren Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten. Ziel des Abkommens ist es, einen verlässlichen Mindeststandard zu schaffen, auf den sich weltweit alle Arbeitnehmer von MAN berufen können und der die ethischen Grundlagen für das Handeln von Unternehmen und Mitarbeitern setzt.

15.03.2012

Gerhard Kreutzer, Dr. Georg Pachta-Reyhofen, Berthold Huber, Jürgen Dorn, Jörg Schwitalla, Erich Schwarz (v.l.n.r.). Foto: MAN
Gerhard Kreutzer, Dr. Georg Pachta-Reyhofen, Berthold Huber, Jürgen Dorn, Jörg Schwitalla, Erich Schwarz (v.l.n.r.). Foto: MAN

Jörg Schwitalla, Personalvorstand der MAN SE: „Unternehmerischer Erfolg ist nur auf der Basis von gemeinsamen Werten und gegenseitigem Respekt möglich. Mit dem Abkommen verankern wir sozial verantwortliches Verhalten in Unternehmenskultur und -führung und geben auch den Beschäftigten den nötigen Rückhalt für ihr Handeln.“

Berthold Huber, Erster Vorsitzender der IG Metall und IMB-Präsident: „Die Vereinbarung steht für das gemeinsame Interesse an sozialen Werten in der Wirtschaft und der Notwendigkeit von Regulierung im Interesse der Beschäftigten, nicht nur hier in Deutschland, sondern überall in der Welt. In einer globalisierten Wirtschaft müssen die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überall respektiert werden. Dazu leisten wir heute einen konkreten Beitrag.“

Jürgen Dorn, Konzernbetriebsvorsitzender: „Das Internationale Rahmenabkommen befähigt die Kolleginnen und Kollegen und ihre Interessenvertreter rund um den Globus, selbst zur weiteren Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen einzutreten. Und nur mit optimalen Arbeitsbedingungen und gegenseitiger Anerkennung lässt sich nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg erreichen und sichern, zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.“

Konzernleitung und Arbeitnehmervertreter von MAN beraten seit letztem Jahr über das Abkommen. Gemeinsames Verständnis ist, dass sich soziale Verantwortung und Wettbewerbsfähigkeit wechselseitig bedingen. Die nun vereinbarten Grundsätze orientieren sich an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), setzen aber auch eigene Akzente. So sollen sich in der Erklärung unterschiedliche Kulturen und die Vielfalt gesellschaftlicher Wertvorstellungen wiederfinden. Die Konzernleitung wird künftig regelmäßig jedes Jahr über die Umsetzung der Grundsätze berichten und darüber mit den Vertragsparteien beraten.

Quelle: UD / cp
 

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