Discounter dulden schlechte Arbeitsbedingungen

Discounter wie Aldi, Lidl und KiK kümmern sich nicht um die Arbeitsrechtverletzungen ihrer Zulieferer in Bangladesch. Das hat eine aktuelle Untersuchung der Kampagne für Saubere Kleidung („Clean Clothes Campaign“, CCC) ergeben. Nach Meinung von Experten gibt es zu wenige Möglichkeiten, die Unternehmen für die Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern in anderen Ländern verantwortlich zu machen.

16.01.2012

Foto: Tim Herzog, World Resources Institute
Foto: Tim Herzog, World Resources Institute
"Die Implementierung eines Verhaltenskodex basiert auf Freiwilligkeit und wird oft von den Firmen selbst überwacht", meint Cornelia Staritz, Mitarbeiterin der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung.

Seit mittlerweile fünf Jahren konfrontiert CCC die Discounter mit massiven Arbeitsrechtsverletzungen in der Textilbranche in Ländern wie Bangladesch, China und Indien. Lidl und KiK führten aufgrund der Konfrontation Trainings zu Sozialstandards bei Produzenten in Bangladesch und China durch.

Nun wollte die Kampagne wissen, ob sich die Bedingungen geändert haben. Ein Team untersuchte Ende 2011 zehn Zulieferbetriebe von Aldi, Lidl und KiK in Bangladesch und befragte insgesamt 162 Mitarbeiter. "Das Sündenregister der Discounter ist skandalös. Die von ihnen eingeleiteten Schritte führen nicht zu einer wirklichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen", meint Sandra Dusch Silva, Referentin der Christlichen Initiative Remero, Trägerorganisation der CCC.

Die Mehrheit der Arbeiterinnen besitzt keinen Arbeitsvertrag, Überstunden sind aufgrund der hohen Produktions-Solls obligatorisch und werden nicht korrekt bezahlt. Gewerkschaftliche Organisationen werden unterbunden und Diskriminierung der Frauen gehört auch weiterhin zum Alltag. Sexuelle Misshandlungen sind keine Seltenheit.

"Es gibt lokale Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen und ein Arbeitsministerium. Wichtig ist eine Zusammenarbeit sowohl der Unternehmen als auch der Regierungen mit diesen und lokalen NGOs. Es sollten durch Verhaltenskodizes keine Parallelstrukturen aufgebaut sondern an lokalen Gesetzen und Initiativen angeknüpft werden. Es gibt lokale Arbeitsgesetze, die aber eingehalten und weiterentwickelt werden müssen", meint Staritz.

"Aldi, Lidl und KiK kommen ihrer vom UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 geforderten Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette nicht nach", so Gisela Burckhardt, Vorstand von FEMNET, Trägerorganisation der CCC. Es wird von den Unternehmen erwartet, dass sie ihre Lieferanten auffordern, die Gesetze zu beachten. Zudem sollten sie regelmäßig Auskunft geben, welche Maßnahmen gesetzt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

"Auch die Bundesregierung muss ihrer staatlichen Schutzpflicht endlich nachkommen und Unternehmen verpflichten, regelmäßig Informationen offen zu legen", fordert Burckhardt. "Ideal wäre natürlich ein internationaler Gerichtshof für internationale Arbeitsrechte. Die Zulieferer sind rechtlich unabhängig. Trotzdem sollte es effektive Gesetze geben, nach denen die Leitunternehmen für Arbeitsrechtsverletzungen ihrer Zulieferer verantwortlich gemachte werden können", so Staritz.
Quelle: UD / pte
 
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