E.ON Ruhrgas gibt im Kartellstreit teilweise nach

Als Konsequenz aus den vom Bundeskartellamt für gescheitert erklärten Verhandlungen über Verpflichtungszusagen der Ferngasgesellschaften bei Gaslieferverträgen wird E.ON Ruhrgas ihren Kunden eigene Vorschläge für eine flexible Gestaltung von langfristigen Gaslieferverträgen unterbreiten und damit eine freiwillige Selbstverpflichtung eingehen.

27.09.2005

Bis zu 25 Jahre beträgt die Vertragsbindung für Stadtwerke, wenn sie Erdgas beziehen. Entschieden zu lang,  befand das Bundeskartellamt und will diese Praktik untersagen.  Am Beispiel E.ON Ruhrgas wollen die Wettbewerbshüter ihre Sicht durchsetzen. Jetzt droht ein langer Gerichtsstreit, vielleicht aber auch eien Lösung, denn  der Essener Gaskonzern geht auf  das Kartellamt zu. "Wir werden bei Neuverträgen Begrenzungen in Laufzeit oder Lieferumfang anbieten und bei Altverträgen Übergangsregelungen schaffen", kündigte Burckhard Bergmann, Vorsitzender des Vorstands der E.ON Ruhrgas AG, an. Diese freiwillige Selbstverpflichtung unterstreiche die Kompromissbereitschaft, die E.ON Ruhrgas bereits in den Gesprächen mit dem Kartellamt gezeigt hatte.
 
Bergmann betonte, dass es "falsch und unfair sei, allein E.ON Ruhrgas für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich zu machen." Zum einen hatte das Bundeskartellamt von Anfang an Gesprächsfortschritte mit E.ON Ruhrgas als Maßstab für die Branche gewertet. Zum anderen haben andere Gasgesellschaften nur zum Teil geantwortet und ihre Verpflichtungszusagen an Bedingungen geknüpft. Im übrigen werden von Wettbewerbern auch naheliegende Marktinteressen wahrgenommen. Sollte das Bundeskartellamt eine Verfügung gegen Verträge der E.ON Ruhrgas erlassen, werden wir Rechtsmittel dagegen einlegen, um gerichtlich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes überprüfen zu lassen.
 
E.ON Ruhrgas sieht die angebliche Marktabschottung, mit der das Bundeskartellamt seine Eingriffe in die Gaslieferverträge rechtfertigt, nicht gegeben. Bei rund einem Viertel ihres Geschäftes mit Weiterverteilern deckt E.ON Ruhrgas bereits weniger als 50 Prozent des Bedarfes einzelner Kunden. Bis zum Geschäftsjahr 2008/2009 enden Lieferverträge über rund 40 Prozent des Absatzes der E.ON Ruhrgas an Stadtwerke und Weiterverteiler. Gasmengen für die Industrie werden ohnehin überwiegend kurzfristig vermarktet. Bergmann: "Es gibt reichlich Freiraum für Wettbewerber".

Das Unternehmen hält das Vorgehen des Bundeskartellamts für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Stadtwerke und
Weiterverteiler können nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Gaseinkaufs entscheiden. Potenzielle Lieferanten wie E.ON Ruhrgas sollen vom Wettbewerb um die Lieferung substanzieller Mengen ausgegrenzt werden. "Wir werden es uns nicht nehmen lassen, in Ergänzung zu langfristigen Teillieferungen auch kurzfristige Verträge anzubieten, um so den  Wettbewerb auf dem Markt zu fördern", sagte Bergmann. 

E.ON Ruhrgas sieht auch die Gefahr, dass großen internationalen Wettbewerbern kampflos ein Weg zu maßgeblichen Marktpositionen geebnet wird, da die vom Kartellamt vorgesehenen Einschränkungen von Lieferumfang und Vertragsdauer bei Gaslieferverträgen lediglich 15 in Deutschland arbeitende Ferngasgesellschaften beträfen. "Kein anderer Staat würde so nachteilige Regeln für seine heimischen Unternehmen erlassen", so Bergmann.
Quelle: UD
 
Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche