E.ON Ruhrgas gibt im Kartellstreit teilweise nach
Als Konsequenz aus den vom Bundeskartellamt für gescheitert erklärten Verhandlungen über Verpflichtungszusagen der Ferngasgesellschaften bei Gaslieferverträgen wird E.ON Ruhrgas ihren Kunden eigene Vorschläge für eine flexible Gestaltung von langfristigen Gaslieferverträgen unterbreiten und damit eine freiwillige Selbstverpflichtung eingehen.
27.09.2005
Bis zu 25 Jahre beträgt die Vertragsbindung für Stadtwerke, wenn sie
Erdgas beziehen. Entschieden zu lang, befand das Bundeskartellamt
und
will diese Praktik untersagen. Am Beispiel E.ON Ruhrgas wollen
die
Wettbewerbshüter ihre Sicht durchsetzen. Jetzt droht ein langer
Gerichtsstreit, vielleicht aber auch eien Lösung, denn der
Essener
Gaskonzern geht auf das Kartellamt zu. "Wir werden bei
Neuverträgen Begrenzungen in Laufzeit oder Lieferumfang anbieten und
bei Altverträgen Übergangsregelungen schaffen", kündigte Burckhard
Bergmann, Vorsitzender des Vorstands der E.ON Ruhrgas AG, an. Diese
freiwillige Selbstverpflichtung unterstreiche die
Kompromissbereitschaft, die E.ON Ruhrgas bereits in den Gesprächen mit
dem Kartellamt gezeigt hatte.
Bergmann betonte, dass es "falsch und unfair sei, allein E.ON Ruhrgas für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich zu machen." Zum einen hatte das Bundeskartellamt von Anfang an Gesprächsfortschritte mit E.ON Ruhrgas als Maßstab für die Branche gewertet. Zum anderen haben andere Gasgesellschaften nur zum Teil geantwortet und ihre Verpflichtungszusagen an Bedingungen geknüpft. Im übrigen werden von Wettbewerbern auch naheliegende Marktinteressen wahrgenommen. Sollte das Bundeskartellamt eine Verfügung gegen Verträge der E.ON Ruhrgas erlassen, werden wir Rechtsmittel dagegen einlegen, um gerichtlich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes überprüfen zu lassen.
E.ON Ruhrgas sieht die angebliche Marktabschottung, mit der das Bundeskartellamt seine Eingriffe in die Gaslieferverträge rechtfertigt, nicht gegeben. Bei rund einem Viertel ihres Geschäftes mit Weiterverteilern deckt E.ON Ruhrgas bereits weniger als 50 Prozent des Bedarfes einzelner Kunden. Bis zum Geschäftsjahr 2008/2009 enden Lieferverträge über rund 40 Prozent des Absatzes der E.ON Ruhrgas an Stadtwerke und Weiterverteiler. Gasmengen für die Industrie werden ohnehin überwiegend kurzfristig vermarktet. Bergmann: "Es gibt reichlich Freiraum für Wettbewerber".
Das Unternehmen hält das Vorgehen des Bundeskartellamts für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Stadtwerke und
Weiterverteiler können nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Gaseinkaufs entscheiden. Potenzielle Lieferanten wie E.ON Ruhrgas sollen vom Wettbewerb um die Lieferung substanzieller Mengen ausgegrenzt werden. "Wir werden es uns nicht nehmen lassen, in Ergänzung zu langfristigen Teillieferungen auch kurzfristige Verträge anzubieten, um so den Wettbewerb auf dem Markt zu fördern", sagte Bergmann.
E.ON Ruhrgas sieht auch die Gefahr, dass großen internationalen Wettbewerbern kampflos ein Weg zu maßgeblichen Marktpositionen geebnet wird, da die vom Kartellamt vorgesehenen Einschränkungen von Lieferumfang und Vertragsdauer bei Gaslieferverträgen lediglich 15 in Deutschland arbeitende Ferngasgesellschaften beträfen. "Kein anderer Staat würde so nachteilige Regeln für seine heimischen Unternehmen erlassen", so Bergmann.
Bergmann betonte, dass es "falsch und unfair sei, allein E.ON Ruhrgas für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich zu machen." Zum einen hatte das Bundeskartellamt von Anfang an Gesprächsfortschritte mit E.ON Ruhrgas als Maßstab für die Branche gewertet. Zum anderen haben andere Gasgesellschaften nur zum Teil geantwortet und ihre Verpflichtungszusagen an Bedingungen geknüpft. Im übrigen werden von Wettbewerbern auch naheliegende Marktinteressen wahrgenommen. Sollte das Bundeskartellamt eine Verfügung gegen Verträge der E.ON Ruhrgas erlassen, werden wir Rechtsmittel dagegen einlegen, um gerichtlich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes überprüfen zu lassen.
E.ON Ruhrgas sieht die angebliche Marktabschottung, mit der das Bundeskartellamt seine Eingriffe in die Gaslieferverträge rechtfertigt, nicht gegeben. Bei rund einem Viertel ihres Geschäftes mit Weiterverteilern deckt E.ON Ruhrgas bereits weniger als 50 Prozent des Bedarfes einzelner Kunden. Bis zum Geschäftsjahr 2008/2009 enden Lieferverträge über rund 40 Prozent des Absatzes der E.ON Ruhrgas an Stadtwerke und Weiterverteiler. Gasmengen für die Industrie werden ohnehin überwiegend kurzfristig vermarktet. Bergmann: "Es gibt reichlich Freiraum für Wettbewerber".
Das Unternehmen hält das Vorgehen des Bundeskartellamts für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Stadtwerke und
Weiterverteiler können nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Gaseinkaufs entscheiden. Potenzielle Lieferanten wie E.ON Ruhrgas sollen vom Wettbewerb um die Lieferung substanzieller Mengen ausgegrenzt werden. "Wir werden es uns nicht nehmen lassen, in Ergänzung zu langfristigen Teillieferungen auch kurzfristige Verträge anzubieten, um so den Wettbewerb auf dem Markt zu fördern", sagte Bergmann.
E.ON Ruhrgas sieht auch die Gefahr, dass großen internationalen Wettbewerbern kampflos ein Weg zu maßgeblichen Marktpositionen geebnet wird, da die vom Kartellamt vorgesehenen Einschränkungen von Lieferumfang und Vertragsdauer bei Gaslieferverträgen lediglich 15 in Deutschland arbeitende Ferngasgesellschaften beträfen. "Kein anderer Staat würde so nachteilige Regeln für seine heimischen Unternehmen erlassen", so Bergmann.
Quelle: UD