Mehr Wettbewerb bei Entsorgern - Duales System lenkt ein

Die Duales System Deutschland wird auf Grund der Forderungen des Bundeskartellamts die kartellartige Struktur des Unternehmens auflösen und sich für den Kapitalmarkt öffnen. Industrie und Konkurrenten begrüßten diesen Schritt.

12.10.2004

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt unter anderem entschieden, das Großunternehmen des Handels und der Industrie aus dem Kreis der Aktionäre ausscheiden. Den Aktionären wird ein entsprechendes Angebot zur Übernahme der Aktien vorgelegt. Zudem werden die bisherigen Stillen Beteiligungen von Unternehmen des Handels und der Industrie gekündigt. Der Aufsichtsrat erwartet, dass die konsequent wettbewerbsförmige Ausrichtung des Dualen Systems zu sinkenden Kosten bei der Entsorgung von Verpackungen und damit zu weiteren Absenkungen der Lizenzentgelte für den Grünen Punkt führen wird.

Als "bemerkenswerte Entscheidung" wertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Beschlüsse der DSD. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben betonte: "Die vom Vorstand angekündigten Maßnahmen verdienen Anerkennung. Sie sind ein erster Schritt auf dem Weg hin zu mehr Markt und Wettbewerb bei der Entsorgung von Verpackungen." Jetzt sei die Politik am Zuge, unterstrich Wansleben. Die Verantwortlichen dürften nicht zögern, die Chance für mehr Wettbewerb zu ergreifen. So bald wie möglich müsse nun die Verpackungsverordnung novelliert werden. Ziel sei ein fairer Wettbewerb mit gleichen Rahmenbedingungen für Duale Systeme und Selbstentsorger. Das noch in diesem Jahr erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu zwei anhängigen Verfahren gegen die deutsche Verpackungsverordnung biete eine einmalige Chance für eine grundlegende Neuordnung der deutschen Verpackungspolitik.

Zum geplanten Umbau erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Kook: "Wir begrüßen die geplante Öffnung des DSD. Damit sind erste Schritte hin zu einem freien Wettbewerb getan." Man werde interessiert beobachten, wie beim DSD die weiteren, für einen offenen Markt mit vergleichbarem Wettbewerb notwendigen Voraussetzungen geschaffen würden, sagte Kook.

Mit dem Rückzug der Klage des DSD gegen die Freie und Hansestadt Hamburg zur Aufhebung der Feststellung von INTERSEROH als weiteres Duales System sieht sich INTERSEROH bestätigt: "Offenbar haben wir uns zu Recht die Frage gestellt, ob die Klage in erster Linie darauf abzielte, den Wettbewerb durch INTERSEROH zu verhindern?"
Quelle: UD
 
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