Das Duale System Deutschland muss seine Aufträge nach neuen Kriterien vergeben

Eine ungewisse Zukunft erwartet viele Entsorgungsbetriebe in Deutschland: Das Duale System Deutschland (DSD) wurde gezwungen, die Verträge für Entsorgungsdienstleistungen mittels Ausschreibungsverfahren zu vergeben, so die "Verkehrsrundschau" in ihrer neuesten Ausgabe.

24.04.2003

Zum ersten Mal seit der Einführung des "Grünen Punktes" und der Gründung des Dualen Systems Deutschland 1992 wird das Unternehmen seine Entsorgungsaufträge mit Ausschreibungsverfahren vergeben. Dafür hat das Bundeskartellamt gesorgt - und gleich sichergestellt, dass das DSD seine Ausschreibungen nicht wettbewerbswidrig formuliert.

Die neue Vergabepraxis wird weitreichende Auswirkungen haben. Zwar toleriert das Kartellamt den Monopolisten DSD bis 2006, doch die Regelungen bis dahin werden sogar kleinere Entsorger betreffen - in welcher Form, ist allerdings noch nicht eindeutig. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung erwartet eine faire Chance für mittelständische Unternehmen. Zögerlicher kommentiert die Entsorgergemeinschaft regionaler Wirtschaftsverkehr. Schließlich seien die erwarteten Dienstleistungen sehr komplex - und für eventuell nötige Investitionen ist die Refinanzierungsphase von drei Jahren zu kurz.

Spätestens im Sommer wird sich zeigen, wie der DSD-Kuchen künftig verteilt wird und wer zum Zuge kommt. Doch damit ist dieser Kuchen noch längst nicht gegessen: Dem DSD droht Ende 2006 die Zerschlagung, das seit Jahresbeginn geltende Pflichtpfand könnte die Existenz des Unternehmens schon vorher gefährden - die turbulenten Zeiten für den Grünen Punkt sind noch längst nicht vorbei.
Quelle: UD
 
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