Lieferkette

Verstößt Adidas gegen OECD-Leitsätze?

Das Südwind-Institut wirft Adidas vor, im Fall der gesetzwidrigen Entlassung von mehr als 300 ehemaligen Beschäftigten ihres indonesischen Zulieferers Panarub im Jahr 2012 seinen unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein. Damit hat Adidas gegen die Leitsätze der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen verstoßen. Südwind, Mitglied der Kampagne für Saubere Kleidung, wird daher gegen den Adidas-Konzern eine Beschwerde bei der OECD einlegen.

15.03.2018

Verstößt Adidas gegen OECD-Leitsätze?

Im Juli 2012 streikten rund 2.000 Beschäftigte der Firma PT Panarub Dwikarya, Teil des zentralen Adidas-Zulieferers Panarub-Gruppe in Indonesien. Sie forderten die Zahlung des seit Januar 2012 geltenden Mindestlohnes sowie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit. Vorausgegangen war im Februar 2012 die Entlassung von mehreren Beschäftigten, die versucht hatten, eine Betriebsgewerkschaft zu gründen. Am 23. Juli 2012 wurden 1.300 Beschäftigte, die sich an dem Streik beteiligt hatten, entlassen. Bis heute haben mehr als 300 der Entlassenen (überwiegend Frauen) keine Abfindung erhalten, obwohl diese gesetzlich verpflichtend ist. Laut indonesischem Arbeitsrecht steht jedem Entlassenen eine Abfindung zu, deren Höhe in Relation zur Dauer ihrer Beschäftigung steht.

Mit der Beschwerde soll Adidas dazu bewegt werden, seinen Einfluss auf Panarub wahrzunehmen und dazu beizutragen, dass die Beschäftigten die ihnen zustehende Abfindung erhalten: Adidas-Schuhe wurden nachweislich in den ersten Monaten des Jahres 2012 in der besagten Fabrik produziert. Adidas ist bis heute (neben einem asiatischen Auftraggeber) einer der größten Kunden von Panarub. „Adidas trägt für die Verletzung von Arbeitsrechten bei der Panarub-Gruppe damit eine Mitverantwortung“ meint Dr. Sabine Ferenschild von Südwind. Mehr noch: Adidas hat sogar aktiv zu dieser Verletzung beigetragen, da das Unternehmen versäumt hat, den Beschäftigten von PT Panarub Dwikarya Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Genau hier setzen die Leitsätze der OECD an: Sie formulieren Empfehlungen für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln in einem globalen Kontext.

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Die Beschwerde stützt sich auch auf die Beurteilung des Falls durch die Aufsichtsgremien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): Diese besagt eindeutig, dass die Entlassung der Panarub-Beschäftigten nicht gerechtfertigt war und eine Verletzung des fundamentalen Rechtes der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit darstellte. „Es gibt bisher kein rechtliches Instrument, mit dem multinationale Unternehmen bei Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden können“, so Ferenschild weiter. „Das Beschwerdeverfahren der OECD, das wir nun gemeinsam mit indonesischen und europäischen PartnerInnen anstrengen, kann aber zumindest dazu genutzt werden, dass Adidas zu den Vorwürfen offiziell Stellung nehmen muss.“

Alle Details des Falls sowie die bisherigen Reaktionen von Adidas und Mizuno finden sich hier und hier.

Quelle: UD/pm
 

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