Politik

WhatsApp ohne Datenschutz?

Das Marktwächter-Team vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat WhatsApp abgemahnt. Die Marktwächter kritisieren, dass das Unternehmen persönliche Daten wie Telefonnummern an seinen Mutterkonzern Facebook weiterreichen will. Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen machen dies möglich. WhatsApp bleibt bis zum 21. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

21.09.2016

WhatsApp ohne Datenschutz? zoom

Bis zum 25. September will sich WhatsApp das OK der Nutzer zu den geänderten Bestimmungen einholen. Verbraucher sollten sich das gut überlegen, denn die geänderten Nutzungsbedingungen sind problematisch. Sie legen schließlich fest: Nur wer seine Daten zur Weitergabe an Facebook freigibt, kann den Dienst künftig weiter nutzen. Darüber hinaus nutzt WhatsApp eine voreingestellte Einwilligungserklärung, damit Facebook die Daten auch für Werbung nutzen darf.

Diese ist nach Ansicht der Marktwächterexperten rechtswidrig. Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr "OK" dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden. Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten.

Nicht nur Whatsapp-Nutzer betroffen

Die Änderungen betreffen auch Verbraucher, die nicht WhatsApp benutzen. Sind diese mit ihrer Telefonnummer im Telefonbuch eines WhatsApp-Nutzers gelistet, so werden diese Daten ebenfalls an die Facebook-Unternehmensgruppe weiter gegeben. Und das ohne Wissen oder Einwilligung der Betroffenen. Dies hält der Marktwächter Digitale Welt neben anderen Vertragsbestimmungen für unzulässig.

Der vzbv hat das Unternehmen deshalb abgemahnt. Bis zum 21. September 2016 hat der Betreiber des Messenger-Dienstes Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Passiert das nicht, prüfen die Marktwächterexperten eine Klage. Möglich ist das durch das erweiterte Verbandsklagerecht, das der vzbv Anfang diesen Jahres erkämpft hat: Dadurch können die Verbraucherschützer eingreifen, wenn Unternehmen von Verbrauchern widerrechtlich Daten sammeln, speichern oder nicht wieder löschen.

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Neue AGB: Widerspruch nicht möglich?

Verbraucher, die den Messenger-Dienst weiter nutzen wollen, können nicht widersprechen, dass ihre Daten an die Facebook-Unternehmensgruppe – unter anderem Instagram – weitergegeben und genutzt werden. Sie können lediglich verhindern, dass ihre Daten für personalisierte Werbung auf Facebook verwendet werden. Wer das nicht tut, könnte beispielsweise demnächst Werbung von Firmen, die in seinem Telefonbuch stehen, via Facebook erhalten. Denn durch die neuen Bestimmungen lassen sich Handynummer und Facebook-Profil einer Person zusammen führen: Das Nutzerverhalten kann so noch gezielter ausgewertet und beispielsweise für personalisierte Werbung genutzt werden. Betroffen sind dann auch die Facebook-Nutzer, die in der Vergangenheit ganz bewusst darauf verzichtet haben, ihre Handynummer an Facebook weiter zu geben.

Whatsapp ignoriert Privatsphäre

WhatsApp selbst schreibt: „Der Respekt für deine Privatsphäre ist in unseren Genen programmiert“. Für Christopher Kunke, Jurist aus dem Marktwächter-Team Nutzer-generierte Inhalte in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen steht fest: „WhatsApp wirbt in seinen AGB damit, die Privatsphäre der Nutzer schützen zu wollen. Doch davon kann unserer Ansicht nach spätestens seit den neuen Nutzungsbedingungen keine Rede mehr sein.“ Wegen der datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung von WhatsApp weisen die Verbraucherzentralen auf Alternativen zu WhatsApp hin.

Quelle: UD/pm
 

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