Politik

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gibt wichtige Impulse

Mit dem seit fünf Jahren bestehenden Kreditförderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mieter und private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen bei Umbaumaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden können. Da im Zuge des demografischen Wandels die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt, kommt der Förderung durch die KfW ein wichtiger Stellenwert zu. Das zeigt eine Evaluation des Programms durch das Beratungsunternehmen Prognos AG.

14.11.2014

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gibt wichtige Impulse zoom
Im Zuge des demografischen Wandels steigt die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum.

Als Folge des Älterwerdens der Gesellschaft steigt die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum. Wichtige Anreize bietet in diesem Zusammenhang das Förderdarlehen der KfW für eine altersgerechte Wohnungsgestaltung und den Ersterwerb barrierereduzierter Immobilien, wie eine Analyse durch die Prognos AG zeigt. Seit Anfang Oktober fördert die KfW Antragsteller außerdem alternativ mit einem Zuschuss aus Mitteln des Bundes, der dafür insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 bereitstellt.

Die Förderungsmaßnahmen im Einzelnen

Eine Wohnung altersgerecht umzubauen bedeutet, Barrieren abzubauen und die Wohnung beispielsweise mit einem Aufzug, breiten Türen und bodengleichen Duschen auszustatten. Nicht nur ältere Menschen profitieren von den Förderungsmaßnahmen und können so ihre Selbstständigkeit länger in vertrauter Umgebung bewahren. Da die Förderung altersunabhängig gilt, kommt sie auch jungen Menschen zugute, bei denen die Familie noch in Planung ist und die vorausschauend modernisieren möchten.

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Förderungsmaßnahmen können in folgenden Bereichen durchgeführt werden:

  1. auf Wegen zu Gebäuden und Außenanlagen, z.B. durch die Einrichtung von Stellplätzen für PKW oder die Schaffung von Abstellplätzen für Rollstühle,
  2. durch den Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen,
  3. zur Überwindung von Niveauunterschieden bedingt durch Treppen und Stufen, z.B. durch den Bau von Rampen,
  4. im Bereich der Raumgeometrie, z.B. durch Verbreiterung der Türdurchgänge,
  5. im Bereich der Sanitärräume, z.B. durch die Schaffung einer bodengleichen Dusche,
  6. im Bereich Bedienelemente und Hilfssysteme, z.B. durch elektronische Türöffner,
  7. durch die Umgestaltung zu Gemeinschaftsräumen.

100-Prozent-Finanzierung

Der Antrag zur Förderung wird vor Beginn des Bauvorhabens, d.h. vor dem Start der Bauarbeiten, bzw. nach Abschluss des Kaufvertrags bei einem Finanzierungspartner der KfW gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Darlehen durch das ausgewählte Finanzierungsinstitut bereitgestellt. Durch das Förderdarlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums finanziert werden. Als förderfähige Investitionskosten bezeichnet die KfW Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar zustande gekommen sind, inklusive der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen und der Kosten notwendiger Nebenarbeiten.

Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins ab 1,00 Prozent. Weiterhin bietet das Kreditförderprogramm eine fünf oder zehn Jahre andauernde Zinsbindung, eine Kreditlaufzeit von bis zu 30 Jahren, tilgungsfreie Anlaufjahre und die Möglichkeit, das Programm mit anderen Fördermitteln zu kombinieren, zum Beispiel mit dem KfW-Programm zur energetischen Sanierung. Weiterhin können die Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit Maßnahmen zum Einbruchschutz verbunden werden, zum Beispiel durch das Einbauen von einbruchhemmenden und zugleich barrierearmen Haus-und Wohnungseingangstüren. Somit könnten Bauherren bei der Sanierung von Wohngebäuden künftig drei Fliegen mit einer Klappe schlagen, sagt Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, gegen Einbrüche tun.“

Neu: die Zuschussvariante

Eine Alternative zum bestehenden Kreditprogramm ist der Investitionszuschuss, dessen Beantragung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW erfolgt. Die Zuschusshöhe beträgt bei der Durchführung der einzelnen Förderbereiche acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal aber 4.000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ werden Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten gegeben, maximal beträgt die Bezuschussung jedoch 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Ein Seniorin mit Gehhilfe auf dem Weg zu ihrer Wohnung.

Herausforderung demografischer Wandel

Die Investitionen in den altersgerechten Umbau, die mithilfe des KfW-Darlehens oder als Zuschussvariante gefördert werden, würden sich ökonomisch nachhaltig positiv auswirken und der Gesellschaft helfen, mit den Herausforderungen des demografischen Wandels umzugehen. Das ist das Fazit der Evaluation des KfW-Programms durch die Prognos AG. Im Jahr 2011 lag der Seniorenanteil an der Bevölkerung (65-Jährige und Ältere) laut Statistischem Bundesamt bei 21 Prozent. Im Jahr 2060 wird ein Drittel der Bevölkerung 65 Jahre oder älter sein. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat Prognos in einem Szenariomodell den Bedarf an altersgerechten Wohneinheiten ermittelt. Das Ergebnis: Schon heute besteht eine Versorgungslücke. Den derzeitigen Bedarf (2013) schätzt Prognos auf 2,7 Millionen Wohneinheiten. Dem steht ein Wohnbestand von ca. 700.000 Wohnungen gegenüber.

Bei der Evaluation des KfW-Programms hat sich herausgestellt, dass dieses Entlastungseffekte auf Pflege- und Sozialkassen sowie positive Effekte auf Beschäftigung und Staatseinnahmen hat. Die Versorgungslücke könne jedoch nicht allein mit dem KfW-Förderungsprogramm geschlossen werden. Vielmehr bedürfe es eines Schulterschlusses aller relevanten Akteure, d.h. von Wohnungseigentümern, Pflege- und Sozialkassen und der öffentlichen Hand.

KfW als wichtiger Impulsgeber

Seit Programmstart bis Ende 2013 hat die KfW rund 23.500 Förderkredite mit einem Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro sowie ca. 12.800 Zuschüsse über insgesamt 12,8 Millionen zugesagt. Dabei wurden Umbaumaßnahmen in insgesamt rund 121.000 Wohneinheiten finanziert. Das bedeutet: Rund 17 Prozent des derzeitigen altersgerechten Wohnungsbestands wurden mithilfe von KfW-Mitteln umgebaut. Damit ist die KfW laut Prognos AG ein wichtiger Impulsgeber für altersgerechte Wohnraumgestaltung in Deutschland.

Quelle: UD/cp
 

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