Verteilungsgerechtigkeit

Kommunen: Steuersenkungen absolute Ausnahme

Die Steuerpolitik von Deutschlands Kommunen kennt nur eine Richtung – nach oben: Die durchschnittlichen Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern sind im vergangenen Jahr weiter angestiegen – vor allem bei der Grundsteuer B. Der durchschnittliche Hebesatz zum 30. Juni 2014 betrug 358 Punkte nach 351 Punkten im Vorjahr. Das entspricht der höchsten Steigerung seit 2011. Bei der Gewerbesteuer war der Anstieg weniger deutlich. Hier beträgt der durchschnittliche Hebesatz 353 Punkte. Damit stieg der Wert wie auch schon in den Jahren 2013 und 2012 um drei Punkte an.

14.04.2015

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Seit Anfang 2010 hat die Hälfte aller deutschen Städte und Gemeinden mindestens einmal die Gewerbesteuer erhöht; die Grundsteuer B, die von Haus- und Wohnungseigentümern zu zahlen ist und in der Regel auf Mieter umgelegt wird, wurde seit 2010 sogar von 58 Prozent der Kommunen erhöht. Bundesweit stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz seit 2010 um 15 Punkte auf 353 Punkte, bei der Grundsteuer betrug der Anstieg im gleichen Zeitraum sogar 29 auf 358 Punkte.

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen derzeit in Nordrhein-Westfalen mit Abstand am meisten zahlen: Dort liegt der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz bei 461 Punkten. Am wenigsten verlangen die Kommunen im Saarland (320 Punkte) und Schleswig-Holstein (304 Punkte) von Haus- und Wohnungseigentümern bzw. Mietern.

Im Zuge der fast flächendeckenden Anhebung der Hebesätze in den vergangenen Jahren hat sich der Anteil der Kommunen mit einem hohen bis sehr hohen Grundsteuerhebesatz (von 350 Punkten und mehr) zwischen 2005 und Mitte 2014 von 20 auf 61 Prozent verdreifacht. Gleichzeitig ging der Anteil der Städte und Gemeinden mit einem niedrigen Grundsteuer-Hebesatz von unter 300 Punkten von 21 auf neun Prozent zurück.

Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY zur Entwicklung der Grundsteuer-B- und Gewerbesteuer-Hebesätze aller deutschen Kommunen (ohne die Stadtstaaten) in den Jahren 2005 bis 2014.

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Während die Mehrheit der deutschen Kommunen in den vergangenen Jahren die sogenannten Realsteuern anhob, waren Steuersenkungen die absolute Ausnahme: Gerade einmal ein Prozent der deutschen Kommunen hat zwischen Anfang 2010 und Mitte 2014 die Grundsteuer B gesenkt; auch die Gewerbesteuer sank nur bei einer von 100 Kommunen.

Finanznot zwingt zu Steuererhöhungen

Besonders in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen stiegen die Steuern auf breiter Front: In beiden Bundesländern erhöhten zwischen Anfang 2010 und Mitte 2014 mehr als neun von zehn Kommunen mindestens einmal die Grundsteuer. Die Gewerbesteuer wurde vor allem von Kommunen in Thüringen (90 Prozent) und Rheinland-Pfalz (80 Prozent) erhöht.

In Bayern hingegen erhöhte nicht einmal jede fünfte Kommune seit Anfang 2010 die Gewerbe- bzw. die Grundsteuer. Die jeweiligen Erhöhungen fielen dabei so moderat aus, dass der durchschnittliche Hebesatz für beide Steuerarten zusammen gerade einmal um zwei Prozent stieg.

„Vor allem in Regionen mit einer großen Zahl finanzschwacher Kommunen wurden in den vergangenen Jahren vermehrt die Steuern erhöht. Auch in den kommenden Jahren müssen sich Gewerbetreibende, Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter auf eine weiter steigende Steuerbelastung einstellen – vor allem in solchen Kommunen, die Finanzhilfen der Bundesländer in Anspruch nehmen“, kommentiert Hans-Peter Busson, Partner bei EY und Leiter des Bereichs Government & Public Sector für Deutschland, die Schweiz und Österreich.

Heute sind die durchschnittlichen Hebesätze beider kommunaler Realsteuern in Nordrhein-Westfalen am höchsten – und die nordrhein-westfälischen Kommunen liegen auch bei der kommunalen Verschuldung gemeinsam mit den hessischen, rheinland-pfälzischen und den saarländischen Kommunen bundesweit an der Spitze.

„Viele deutsche Kommunen wirtschaften am absoluten Limit. Gerade die finanzschwachen Kommunen haben ihre Angebote bereits auf das gesetzliche Minimum reduziert. Daher sehen viele in Steuererhöhungen ein probates Mittel, um den Haushalt aufzubessern“, stellt Busson fest.

Vielerorts begründeten die Stadtverwaltungen die Steuererhöhung mit dem Beitritt der Stadt zum Kommunalen Schutzschirm der jeweiligen Länder. Dies dürfte auch die starke Erhöhungsdynamik in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen erklären.

Alle drei Bundesländer haben entsprechende Programme aufgelegt und knüpfen ihre Hilfe für notleidende Kommunen daran, dass die am jeweiligen Schutzschirm teilnehmenden Kommunen einen eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten; dazu zählen auch Steuererhöhungen. Dementsprechend sind weitere Steuererhöhungen zu erwarten – und in den Haushaltsplänen vieler Kommunen bereits fest vorgesehen.

Teures Pflaster NRW: Hier müssen Haus- und Wohnungsbesitzer am meisten zahlen.
Teures Pflaster NRW: Hier müssen Haus- und Wohnungsbesitzer am meisten zahlen.

Steuererhöhungen schwächen Position im Standortwettbewerb

Solche Steuererhöhungen können sich aber auch ins Gegenteil verkehren, warnt Busson: „Kurzfristig spülen höhere Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze zwar mehr Geld in die kommunalen Kassen. Doch auf lange Sicht können sie sogar kontraproduktiv sein: Der Standort verliert an Attraktivität, Unternehmen könnten abwandern, Neuansiedlungen von Unternehmen werden unwahrscheinlicher, damit gibt es letztlich auch weniger Zuzüge. Vor allem finanzschwache Kommunen begeben sich leicht in einen Teufelskreis aus hohen Schulden, Einsparungen bei der Infrastruktur, steigenden Steuern und Gebühren und damit sinkender Attraktivität.“

Der Abstand zu den konjunkturell gut dastehenden Städten und Gemeinden vergrößert sich dadurch noch. „Die Schere zwischen reichen und armen Kommunen geht in Deutschland seit Jahren auseinander: Die wirtschaftsstarken Städte können dank der guten konjunkturellen Lage ihre Steuereinnahmen steigern, weiter in ihre Infrastruktur investieren und dabei noch Schulden abbauen. Die Steuern brauchen sie dafür nicht zu erhöhen – und bleiben damit attraktiv für Unternehmen sowie für neue Einwohner.“

Auffallend sei, dass die Grundsteuer deutlich stärker steige als die Gewerbesteuer. Denn während Unternehmen auf Gewerbesteuererhöhungen durchaus negativ reagieren könnten, sei eine Erhöhung der Grundsteuer für die Kommunen weitgehend risikolos, so Busson: „Kein Haus- oder Wohnungseigentümer verkauft sein Haus wegen einer höheren Grundsteuer und kein Mieter wird deswegen einen Umzug erwägen.“ Ein echter Steuerwettbewerb über die Senkung der Gewerbesteuer finde auf der anderen Seite aber kaum statt. „Es gibt zwar Beispiele von Gemeinden, die ihre Gewerbesteuern gesenkt und damit auch neue Unternehmen angezogen haben. Allerdings bleibt es bei Einzelfällen. Steuersenkungen kommen in der Regel so gut wie nie vor.“

Quelle: UD/cp
 

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